Zum Inhalt springen

Wissen für den Test

Flagge, Wappen, Hymne: Die Symbole Deutschlands

5 Min. LesezeitRead this guide in English

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold (Art. 22 GG) – die Farben der Demokratiebewegung von 1832 und 1848.
  • Wappentier ist der Adler: schwarz, auf goldgelbem Grund, mit roten Fängen und rotem Schnabel. Er hängt auch im Plenarsaal des Bundestags.
  • Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des Deutschlandlieds: Text von Hoffmann von Fallersleben, Melodie von Joseph Haydn.
  • Auch die DDR hatte Schwarz-Rot-Gold – ab 1959 mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
  • Die Flagge der EU zeigt zwölf goldene Sterne im Kreis auf blauem Grund.

Die drei wichtigsten Staatssymbole Deutschlands sind die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold, das Bundeswappen mit dem schwarzen Adler auf goldgelbem Grund und die Nationalhymne – die dritte Strophe des Deutschlandlieds, die mit „Einigkeit und Recht und Freiheit“ beginnt. Dazu zählen auch die Hauptstadt Berlin und der Nationalfeiertag am 3. Oktober. Im Einbürgerungstest kommen die Symbole in rund zehn Fragen vor, einige davon als Bilderfragen.

Die Bundesflagge: Schwarz-Rot-Gold

Das Grundgesetz legt in Artikel 22 fest: „Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“ Die drei Streifen liegen waagerecht übereinander – oben Schwarz, in der Mitte Rot, unten Gold. Offiziell heißt die dritte Farbe Gold, nicht Gelb. Die Farben stehen für Einheit, Freiheit und Demokratie.

Im Test werden ähnliche Farbkombinationen als falsche Antworten angeboten. Merke dir: Schwarz-Weiß-Rot waren die Farben des Kaiserreichs (1871 bis 1918). Schwarz-Gelb-Rot in senkrechten Streifen ist die Flagge Belgiens.

Die Geschichte der Farben: von 1832 bis 1990

Schwarz-Rot-Gold ist das Symbol der deutschen Freiheits- und Demokratiebewegung. Oft werden die Farben auf das Lützowsche Freikorps zurückgeführt, das ab 1813 gegen Napoleon kämpfte: schwarze Uniformen, rote Aufschläge, goldfarbene Knöpfe. Schon im Mittelalter zeigten die Wappen der deutschen Kaiser einen schwarzen Adler auf goldenem Grund.

JahrWas geschah
1832Beim Hambacher Fest demonstrieren rund 25.000 Menschen unter Schwarz-Rot-Gold für Einheit und Freiheit.
1848Schwarz-Rot-Gold wird zu den Farben des Deutschen Bundes erklärt; die Revolution von 1848/49 macht sie überall bekannt.
1871Das neue Deutsche Kaiserreich wählt Schwarz-Weiß-Rot.
1919Die Weimarer Verfassung bestimmt: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold.“
1933Die Nationalsozialisten schaffen Schwarz-Rot-Gold ab.
1949Bundesrepublik und DDR wählen beide Schwarz-Rot-Gold.
1959Die DDR setzt ihr Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz in die Flagge.
1990Mit der Wiedervereinigung gilt die Flagge ohne Emblem für ganz Deutschland.

Deshalb fragt der Test: Welcher deutsche Staat hatte eine schwarz-rot-goldene Flagge mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz? Richtig ist die DDR – nicht Preußen und nicht das „Dritte Reich“ (Frage 187). Weitere Jahreszahlen findest du in der Zeitleiste zur deutschen Geschichte.

Bundeswappen und Bundesadler

Das Wappentier der Bundesrepublik ist der Adler. Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler mit offenen Flügeln; Schnabel, Zunge und Fänge (Krallen) sind rot. Der Kopf ist nach rechts gewendet – das heißt nach der Regel der Wappenkunde: vom Betrachter aus nach links. Bundespräsident Theodor Heuss legte das Wappen am 20. Januar 1950 fest und übernahm dabei die Beschreibung aus der Weimarer Republik. Im Test musst du es unter vier Bildern erkennen (Frage 21).

Die falschen Antworten bei der Frage nach dem Wappentier sind kein Zufall: Löwen gibt es zum Beispiel im Wappen von Baden-Württemberg, einen Bären im Wappen von Berlin und ein Pferd im Wappen von Niedersachsen. Sie gehören zu Bundesländern, nicht zum Bund. Alle Wappen findest du bei den Bilderfragen im Einbürgerungstest.

Auch im Plenarsaal des Bundestags hängt der Bundesadler (Frage 216) – nicht der Reichsadler, nicht die Reichskrone und nicht die Fahne Berlins. Die große Adler-Figur an der Stirnwand im Reichstagsgebäude ist eine überarbeitete Fassung des Adlers, den der Bildhauer Ludwig Gies 1953 für den Plenarsaal in Bonn schuf. Wegen seiner runden Form nennen ihn viele liebevoll „fette Henne“.

Die Nationalhymne: die dritte Strophe des Deutschlandlieds

Die Nationalhymne ist die dritte Strophe des „Liedes der Deutschen“, meist Deutschlandlied genannt. Sie beginnt mit den Worten „Einigkeit und Recht und Freiheit“ (Frage 40).

  • Text: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, geschrieben 1841 auf der Insel Helgoland.
  • Melodie: Joseph Haydn, komponiert 1797 – ursprünglich für ein Lied auf den österreichischen Kaiser.
  • 1952: Bundespräsident Theodor Heuss erkennt das Lied in einem Briefwechsel mit Bundeskanzler Konrad Adenauer als Hymne an.
  • 1991: Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl halten fest: Nur die dritte Strophe ist die Nationalhymne.

Bei staatlichen Anlässen wird nur die dritte Strophe gesungen, und nur sie ist als Staatssymbol geschützt. Im Grundgesetz steht die Hymne übrigens nicht.

Die falschen Antworten im Test stammen aus anderen bekannten Liedern: „Völker, hört die Signale“ ist aus der „Internationale“, einem Lied der Arbeiterbewegung. „Freude schöner Götterfunken“ ist der Anfang von Schillers „Ode an die Freude“ – die Melodie von Beethoven dazu ist die Hymne der Europäischen Union. „Deutschland einig Vaterland“ ist eine Zeile aus der Hymne der DDR.

DDR-Wappen und EU-Flagge: zwei weitere Bilderfragen

Zwei weitere Symbole musst du im Test auf Bildern erkennen:

  • Das Wappen der DDR (Frage 209) zeigt Hammer und Zirkel in einem Kranz aus Ähren, umwickelt von einem schwarz-rot-goldenen Band. Der Hammer stand für die Arbeiter, der Zirkel für die Intelligenz (zum Beispiel Ingenieure und Wissenschaftler), die Ähren für die Bauern. Die DDR gab es von 1949 bis 1990.
  • Die Flagge der Europäischen Union (Frage 226) zeigt zwölf goldene Sterne im Kreis auf blauem Grund. Die Zahl zwölf steht für Vollkommenheit und Einheit – nicht für die Zahl der Mitgliedstaaten. Die EU hat heute 27 Mitglieder.

Alle Fragen zu diesem Thema übst du bei den Fragen zu Geschichte, Symbolen und Erinnerung. Ob du die Bilder sicher erkennst, siehst du am besten in einer Probeprüfung unter echten Bedingungen.

Hauptstadt, Nationalfeiertag und Bundesverdienstkreuz

  • Hauptstadt: Berlin. Das steht seit 1990 im Einigungsvertrag und seit 2006 auch im Grundgesetz (Art. 22 Abs. 1).
  • Nationalfeiertag: der 3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit. Er erinnert an die Wiedervereinigung 1990 – mehr dazu im Ratgeber Feiertage in Deutschland.
  • Bundesverdienstkreuz: die bekannteste Auszeichnung der Bundesrepublik für besondere Leistungen, zum Beispiel in Politik, Kultur oder im sozialen Bereich. Es wird vom Bundespräsidenten verliehen. Der „Vaterländische Verdienstorden“ – eine falsche Antwort im Test – war ein Orden der DDR.

Respektvoller Umgang mit den Symbolen

  • Die Bundesflagge ohne Wappen darf jeder zeigen – zu Hause, auf dem Balkon oder beim Fußball.
  • Die Bundesdienstflagge (mit Bundesschild), das Bundeswappen und den Bundesadler dürfen nur Stellen des Bundes verwenden. Wer sie ohne Erlaubnis benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 124 OWiG).
  • Wer die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne öffentlich verunglimpft oder eine öffentlich gezeigte Bundesflagge beschädigt, kann bestraft werden (§ 90a StGB).
  • Kennzeichen verbotener Organisationen – etwa Nazi-, Hamas- oder IS-Symbole – darf man nicht öffentlich zeigen. Eine israelische Flagge auf dem eigenen Grundstück aufzuhängen, ist dagegen erlaubt.

Häufige Fragen

Warum ist die deutsche Flagge schwarz-rot-gold?

Die Farben stehen seit dem Hambacher Fest 1832 und der Revolution von 1848 für Einheit, Freiheit und Demokratie. Die Weimarer Republik 1919 und das Grundgesetz 1949 haben sie deshalb bewusst übernommen.

Welche Strophe des Deutschlandlieds ist die Nationalhymne?

Nur die dritte, die mit „Einigkeit und Recht und Freiheit“ beginnt. Die erste und die zweite Strophe gehören nicht zur Hymne und werden bei staatlichen Anlässen nicht gesungen.

Welches Tier ist im deutschen Wappen?

Ein schwarzer Adler mit roten Fängen, rotem Schnabel und roter Zunge auf goldgelbem Grund. Löwe, Bär und Pferd – die anderen Antworten im Test – kommen in Wappen einzelner Bundesländer vor.

Darf ich die deutsche Flagge privat aufhängen?

Ja. Die Bundesflagge ohne Wappen darf jeder jederzeit zeigen. Nur die Bundesdienstflagge mit Bundesschild ist Behörden des Bundes vorbehalten, und wer die Flagge öffentlich verunglimpft, macht sich strafbar.

Hatte die DDR eine andere Flagge?

Bis 1959 sah die Flagge der DDR genauso aus wie die der Bundesrepublik: Schwarz-Rot-Gold. Danach trug sie in der Mitte das Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

Weiterlesen

Alle Ratgeber

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.