Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland: Was jetzt gilt
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Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 27. Juni 2024 akzeptiert Deutschland Mehrstaatigkeit generell – für die Einbürgerung musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben.
- Deutsche verlieren ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine andere annehmen. Die Beibehaltungsgenehmigung ist weggefallen.
- Ob du deine alte Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet dein anderes Land nach seinem eigenen Recht – frag vorher bei dessen Botschaft nach.
- In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen alle Staatsangehörigkeiten behalten. Die Optionspflicht gibt es nicht mehr.
Ja: Seit dem 27. Juni 2024 akzeptiert Deutschland die doppelte und mehrfache Staatsangehörigkeit grundsätzlich. Wenn du dich einbürgern lässt, musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben – und Deutsche verlieren ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine andere annehmen. Ob du deine alte Staatsangehörigkeit tatsächlich behältst, entscheidet aber dein anderes Land nach seinem eigenen Recht.
Was sich am 27. Juni 2024 geändert hat
Bis zur Reform galt in Deutschland der Grundsatz, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Wer eingebürgert werden wollte, musste seine alte Staatsangehörigkeit in der Regel abgeben. Ausnahmen gab es vor allem für Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten und der Schweiz oder wenn ein Staat niemanden aus seiner Staatsangehörigkeit entließ. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ist dieser Grundsatz weggefallen, wie das Bundesinnenministerium zusammenfasst.
| Situation | Bis 26. Juni 2024 | Seit 27. Juni 2024 |
|---|---|---|
| Du lässt dich in Deutschland einbürgern | alte Staatsangehörigkeit musste meist aufgegeben werden | du darfst sie aus deutscher Sicht behalten |
| Du bist deutsch und nimmst eine andere Staatsangehörigkeit an | oft Verlust der deutschen, außer mit Beibehaltungsgenehmigung | kein Verlust, keine Genehmigung mehr nötig |
| Dein Kind wird in Deutschland geboren (ausländische Eltern) | ein Elternteil brauchte 8 Jahre Aufenthalt, teilweise Optionspflicht | 5 Jahre reichen, Optionspflicht abgeschafft |
2025 wurden so viele Menschen eingebürgert wie noch nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Besonders stark stieg die Zahl bei türkischen und russischen Staatsangehörigen, jeweils um 51 Prozent – das Statistische Bundesamt hält einen Zusammenhang mit der neuen Regel für wahrscheinlich. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger ändert sich dagegen wenig, sie durften ihre Staatsangehörigkeit schon vorher behalten (mehr dazu unter Einbürgerung für EU-Bürger).
Warum dein anderes Land das letzte Wort hat
Jeder Staat regelt selbst, wer seine Staatsangehörigen sind und wann jemand diese Staatsangehörigkeit verliert. Deutschland kann dir also nur zusagen, dass es von dir keine Aufgabe verlangt. Was dein Herkunftsland tut, steht in dessen Gesetzen:
- Manche Länder erlauben die doppelte Staatsangehörigkeit ohne Weiteres.
- Manche Länder entziehen die Staatsangehörigkeit automatisch, wenn du freiwillig eine andere annimmst.
- Manche Länder verlangen vorher eine Genehmigung oder danach eine Meldung.
Ein Verlust kann spürbare Folgen haben, etwa für ein Erbe, für Grundbesitz oder dafür, ob du im Herkunftsland ohne Visum leben und arbeiten darfst. Kläre das deshalb, bevor du die Einbürgerungsurkunde entgegennimmst. Mit ihrer Aushändigung wirst du Deutsche oder Deutscher (§ 16 StAG) – und ab dann greifen auch die Regeln deines anderen Landes.
Checkliste: So prüfst du, ob du deinen Pass behalten kannst
- Lies nach, was das Staatsangehörigkeitsrecht deines Landes zum freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit sagt.
- Frag bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Landes in Deutschland nach – am besten schriftlich, und heb die Antwort auf.
- Kläre, ob du vor der Einbürgerung eine Genehmigung beantragen oder den Erwerb danach melden musst und wie lange das dauert.
- Prüf, was ein Verlust für Erbe, Eigentum, Wohnen oder Arbeiten im Herkunftsland bedeuten würde.
- Halte deinen ausländischen Pass gültig: Im Verfahren müssen Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sein, meist mit einem gültigen Pass.
- Denk an die Familie: Für Ehepartner und Kinder, die mit eingebürgert werden, stellt sich dieselbe Frage.
- Wenn du unsicher bleibst, lass dich beraten, etwa bei deiner Einbürgerungsbehörde oder einer Migrationsberatung.
Schon deutsch und bald ein zweiter Pass?
Auch der umgekehrte Fall ist neu geregelt. Früher verloren Deutsche ihre Staatsangehörigkeit in vielen Fällen, wenn sie auf Antrag eine ausländische annahmen – außer sie hatten vorher eine Beibehaltungsgenehmigung. Seit dem 27. Juni 2024 ist dieser Verlustgrund weggefallen und die Genehmigung überflüssig. Wer sich zum Beispiel nach Jahren im Ausland dort einbürgern lässt, bleibt deutsch.
Zwei Einschränkungen gibt es: Das andere Land kann seinerseits verlangen, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit aufgibst. Und die Neuregelung wirkt nicht zurück. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 27. Juni 2024 auf diesem Weg verloren hat, bekommt sie nicht automatisch wieder. In diesem Fall hilft die Einbürgerungsbehörde weiter, bei Wohnsitz im Ausland das Bundesverwaltungsamt.
Kinder: Geburt in Deutschland ohne Optionspflicht
Ein Kind ausländischer Eltern wird mit der Geburt in Deutschland automatisch deutsch, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig hier lebt und zum Zeitpunkt der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (§ 4 Abs. 3 StAG). Das Kind hat dann die deutsche Staatsangehörigkeit und zusätzlich die seiner Eltern, soweit deren Recht das vorsieht. Das Standesamt informiert die Eltern normalerweise darüber.
Die frühere Optionspflicht – die Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit als junger Erwachsener – ist komplett abgeschafft. Kinder dürfen alle Staatsangehörigkeiten dauerhaft behalten. Wie Kinder außerdem mit ihren Eltern eingebürgert werden können, erklärt der Ratgeber Kinder und Einbürgerung.
Leben mit zwei Pässen: Reisen, Pflichten, Schutz im Ausland
Nach der Einbürgerung bist du in Deutschland ganz normal Deutsche oder Deutscher, mit allen Rechten, etwa dem Wahlrecht. Ab 16 Jahren brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Was nach der Urkunde zu tun ist, steht unter Eingebürgert – und jetzt?.
- Reisen: Manche Staaten verlangen, dass ihre eigenen Staatsangehörigen mit dem eigenen Pass ein- und ausreisen. Halte beide Pässe gültig und nutze für Buchung und Grenzkontrolle möglichst denselben Pass.
- Schutz im Ausland: In Drittstaaten können dir deutsche Botschaften und Konsulate helfen. Im Land deiner anderen Staatsangehörigkeit behandelt dich dieser Staat aber meist als eigenen Staatsbürger – deutsche Hilfe ist dort oft nur sehr eingeschränkt oder gar nicht möglich. Das Auswärtige Amt weist in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für einzelne Länder ausdrücklich darauf hin.
- Pflichten: Rechte und Pflichten aus der anderen Staatsangehörigkeit, etwa Melde- oder Wehrpflichten, richten sich nach dem Recht dieses Landes und können bestehen bleiben.
Was sich nicht geändert hat
Die doppelte Staatsbürgerschaft macht die Einbürgerung attraktiver, aber nicht leichter. Du brauchst weiterhin in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, Deutsch auf B1-Niveau, den bestandenen Einbürgerungstest, einen gesicherten Lebensunterhalt und ein Bekenntnis zum Grundgesetz. Alle Punkte findest du in der Übersicht Voraussetzungen der Einbürgerung.
Wenn du noch überlegst, ob sich der Schritt lohnt, hilft der Vergleich Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung. Den Einbürgerungstest kannst du unabhängig davon schon jetzt vorbereiten – zum Beispiel mit einer kostenlosen Probeprüfung unter echten Bedingungen.
Häufige Fragen
Kann ich meinen alten Pass nach der Einbürgerung in Deutschland behalten?
Aus deutscher Sicht ja: Seit dem 27. Juni 2024 musst du deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. Ob du sie tatsächlich behältst, hängt vom Recht deines Herkunftslandes ab – manche Länder entziehen sie automatisch oder verlangen eine Genehmigung.
Verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ich eine andere annehme?
Nein, nicht mehr. Der Verlustgrund und die Beibehaltungsgenehmigung sind mit der Reform vom 27. Juni 2024 weggefallen. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit schon vorher auf diesem Weg verloren hat, bekommt sie aber nicht automatisch zurück.
Muss sich mein Kind mit 18 für eine Staatsangehörigkeit entscheiden?
Nein. Die Optionspflicht wurde komplett abgeschafft. Kinder, die durch Geburt in Deutschland deutsch geworden sind, dürfen die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern dauerhaft behalten.
Wie viele Staatsangehörigkeiten darf man in Deutschland haben?
Das deutsche Recht setzt keine Obergrenze – Mehrstaatigkeit wird generell hingenommen. Grenzen können sich nur aus dem Recht der anderen Staaten ergeben.
Brauche ich für die Einbürgerung trotzdem meinen ausländischen Pass?
In der Regel ja. Deine Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein, und dafür verlangen die Behörden meist einen gültigen Pass. Was sonst noch nötig ist, zeigt die Checkliste der Unterlagen.
Quellen
- BMI: Staatsangehörigkeitsrecht (bmi.bund.de)
- BMI: Geburt in Deutschland (bmi.bund.de)
- StAG § 4 (gesetze-im-internet.de)
- Destatis: Einbürgerungen 2025 (Pressemitteilung Nr. 186)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.