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Der Einbürgerungstest

Einbürgerungstest: Ablauf, Fragen und Bestehensgrenze

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Das Wichtigste in Kürze

  • 33 Fragen in 60 Minuten: 30 allgemeine Fragen und 3 Fragen zu dem Bundesland, in dem du wohnst.
  • Jede Frage hat 4 Antworten, genau eine ist richtig. Bestanden hast du mit mindestens 17 richtigen Antworten.
  • Der Test ist ein Papiertest unter Aufsicht, meist an einer Volkshochschule. Er kostet 25 Euro pro Versuch.
  • Das BAMF wertet zentral aus und schickt dir das Ergebnis per Post.
  • Alle Fragen stammen aus dem öffentlichen Katalog mit 460 Fragen – du kannst jede einzelne vorher üben.

Der Einbürgerungstest besteht aus 33 Multiple-Choice-Fragen, für die du 60 Minuten Zeit hast. 30 Fragen sind allgemein, 3 Fragen betreffen dein Bundesland. Jede Frage hat vier Antworten, und genau eine davon ist richtig. Mit mindestens 17 richtigen Antworten hast du bestanden – du brauchst also nur etwas mehr als die Hälfte.

Der Test in Zahlen

WasWert
Fragen im Test33 (30 allgemeine + 3 zu deinem Bundesland)
Antworten pro Frage4, genau eine ist richtig
Zeit60 Minuten
Bestehensgrenzemindestens 17 richtige Antworten
Fragenkatalog460 Fragen, davon 310 für dich relevant
Verschiedene Testbögen100, nicht veröffentlicht
Kosten25 Euro pro Versuch
Wiederholungenunbegrenzt möglich

Woher die Fragen kommen

Alle Fragen stammen aus dem offiziellen Gesamtfragenkatalog des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die aktuelle Fassung trägt den Vermerk „Stand 07.05.2025“. Der Katalog hat 460 Fragen: 300 allgemeine Fragen und je 10 Fragen für jedes der 16 Bundesländer. Für dich zählen 310 davon – die 300 allgemeinen und die 10 deines Bundeslandes.

Welche Landesfragen du bekommst, hängt davon ab, wo du wohnst (Haupt- bzw. Erstwohnsitz). Wo die Prüfstelle liegt, spielt dafür keine Rolle (§ 1 Abs. 2 Einbürgerungstestverordnung). Wohnst du in Brandenburg und machst den Test in Berlin, bekommst du Fragen zu Brandenburg. Stell beim Üben deshalb dein Bundesland richtig ein.

Die letzte Änderung am Test gilt seit dem 1. Juli 2024. Damals wurden 17 allgemeine Fragen und 8 Landesfragen ausgetauscht, mehrere davon zu jüdischem Leben, Israel und Antisemitismus. Die Zahl der Fragen blieb gleich. Lern deshalb mit einem aktuellen Katalog – ältere Bücher und PDFs enthalten noch alte Fragen.

So sieht eine Frage aus

Ein Beispiel ist Frage 1 aus dem Katalog: „In Deutschland dürfen Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen, weil …“ Die vier Antworten lauten: „hier Religionsfreiheit gilt“, „die Menschen Steuern zahlen“, „die Menschen das Wahlrecht haben“ und „hier Meinungsfreiheit gilt“. Richtig ist „hier Meinungsfreiheit gilt“.

Typisch ist: Eine oder zwei Antworten sind klar falsch, zwei klingen plausibel. Einige Fragen arbeiten mit Bildern, zum Beispiel mit Wappen, einer Karte oder einem Stimmzettel. Alle findest du unter Einbürgerungstest-Fragen mit Bildern. Der Test selbst ist nur auf Deutsch.

Papiertest: So füllst du den Bogen aus

Der Einbürgerungstest findet auf Papier statt. Du bekommst einen Testbogen, auf dem deine persönlichen Daten schon eingedruckt sind, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Adresse. Prüf diese Daten zuerst: Fehler korrigierst du direkt auf dem Deckblatt, und mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass alles stimmt. Laut Einbürgerungstestverordnung gibt es 100 verschiedene Fragebögen, die nicht veröffentlicht werden. Niemand in deinem Prüfungstermin bekommt denselben Bogen wie du (§ 2 Abs. 3). Du kannst also keinen bestimmten Bogen auswendig lernen, aber jede einzelne Frage kennst du aus dem Katalog.

Nach dem Musterbogen des BAMF markierst du so:

  1. Mach ein Kreuz in das Kästchen vor der richtigen Antwort.
  2. Du willst eine Antwort ändern? Mal das alte Kästchen ganz aus und kreuz das neue an.
  3. Du willst doch zur ersten Antwort zurück? Mal auch das zweite Kästchen aus und kreis das erste ausgefüllte Kästchen ein.

Es werden nur Antworten gewertet, die nach diesen Regeln markiert sind. Am Ende zählt nur die Zahl der richtigen Antworten. Eine falsche Antwort kostet dich keinen Punkt – lass also keine Frage leer.

Der Prüfungstag

Der Test findet bei einer vom BAMF zugelassenen Prüfstelle statt, meistens an einer Volkshochschule (VHS). Die Details regelt die Prüfstelle, der Ablauf ist aber fast überall gleich:

  1. Ankommen: Sei pünktlich. Wer zu spät kommt, darf eventuell nicht mehr teilnehmen – frag im Zweifel vorher nach.
  2. Ausweiskontrolle: Du zeigst ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild, zum Beispiel deinen Reisepass. Ohne Ausweis wirst du in der Regel nicht zugelassen.
  3. Platz einnehmen: Die Aufsicht sagt dir, wo du sitzt, und erklärt kurz die Regeln.
  4. Test schreiben: Der Test läuft unter Aufsicht. Auf dem Tisch liegen nur Testbogen und Stift – Handy, Notizen oder Wörterbuch sind nicht erlaubt. Fragen zum Inhalt beantwortet die Aufsicht nicht. Nimm einen Kugelschreiber mit.
  5. Abgeben: Nach spätestens 60 Minuten gibst du den Bogen ab. Ein Ergebnis bekommst du vor Ort nicht.

60 Minuten sind knapp 2 Minuten pro Frage. Wenn du die Fragen vorher geübt hast, reicht das gut, denn du erkennst die meisten sofort wieder.

Nach dem Test: Auswertung und Zertifikat

Die Prüfstelle korrigiert deinen Bogen nicht selbst. Das BAMF wertet alle Tests zentral aus und schickt dir das Ergebnis per Post. Normalerweise dauert das etwa 6 bis 8 Wochen. Ende September 2026 war es deutlich länger, rund 11 bis 12 Wochen.

Hast du bestanden, bekommst du eine Bescheinigung, meist „Zertifikat Einbürgerungstest“ genannt. Sie gilt auch weiter, wenn du in ein anderes Bundesland umziehst. Du reichst sie mit deinem Einbürgerungsantrag ein. Alles Weitere steht im Ratgeber Ergebnis und Zertifikat.

Kosten, Anmeldung und Wiederholung

Jeder Versuch kostet 25 Euro. Du meldest dich direkt bei einer Prüfstelle an – wie das geht und warum du in Großstädten früh buchen solltest, erklärt Einbürgerungstest anmelden. Wenn es nicht klappt, kannst du den Test so oft wiederholen, wie du willst: Einbürgerungstest nicht bestanden.

Wer einen Integrationskurs macht, schreibt am Ende den Test „Leben in Deutschland“. Mit mindestens 17 Punkten zählt er wie ein bestandener Einbürgerungstest – mehr dazu unter Leben in Deutschland und Einbürgerungstest. Manche Menschen müssen gar keinen Test machen, zum Beispiel mit einem deutschen Schulabschluss: Befreiung vom Einbürgerungstest.

So bereitest du dich vor

Weil alle Fragen öffentlich sind, kannst du dich sehr gezielt vorbereiten. Lern zuerst die 310 Fragen für dein Bundesland, am besten Thema für Thema. Mach dann mehrere Probeprüfungen mit 33 Fragen in 60 Minuten, ohne Hilfe – so wie im echten Test. Auch das Online-Testcenter des BAMF bietet einen kostenlosen Übungstest.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen muss man beim Einbürgerungstest richtig haben?

Mindestens 17 von 33. Es ist egal, ob die richtigen Antworten aus den allgemeinen Fragen oder aus den Landesfragen kommen – es zählt nur die Gesamtzahl.

Ist der Einbürgerungstest am Computer oder auf Papier?

Auf Papier. Du kreuzt deine Antworten auf einem Testbogen an, das BAMF wertet ihn zentral aus. Am Computer oder Handy kannst du nur üben, zum Beispiel im Online-Testcenter des BAMF oder mit einer Probeprüfung in dieser App.

Gibt es beim Einbürgerungstest Minuspunkte für falsche Antworten?

Nein. Es zählt nur, wie viele Fragen du richtig beantwortest. Wenn du unsicher bist, kreuz lieber die wahrscheinlichste Antwort an, statt die Frage leer zu lassen.

Kann ich den Einbürgerungstest in einem anderen Bundesland machen?

In der Regel ja, denn der Test ist bundesweit einheitlich. Die 3 Landesfragen richten sich aber immer nach deinem Wohnort, nicht nach dem Ort der Prüfstelle. Frag im Zweifel vorher bei der Prüfstelle nach, ob sie auch Teilnehmende aus anderen Bundesländern annimmt.

Sind die Fragen im Test genau dieselben wie im Katalog?

Inhaltlich ja: Alle Fragen stammen aus dem offiziellen Katalog, geheim ist nur die Zusammenstellung der 100 Testbögen. Das BAMF weist aber darauf hin, dass einzelne Formulierungen im Katalog leicht vom Original abweichen können – lern deshalb den Inhalt, nicht nur den Wortlaut.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.