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Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Was kostet die Einbürgerung? Alle Gebühren im Überblick

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen.
  • Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro pro Versuch; die Sprachprüfung kostet je nach Anbieter.
  • Danach kommen Personalausweis (46 Euro) und optional Reisepass (70 Euro) dazu – unter 24 Jahren günstiger.
  • Rechenbeispiel für eine erwachsene Person: 326 Euro für Gebühr, einen Testversuch und Personalausweis, 396 Euro mit zusätzlichem Reisepass – ohne Sprachprüfung, Urkunden und Übersetzungen, deren Preise stark schwanken.
  • Bei Ablehnung oder Rücknahme nach Beginn der Bearbeitung werden 25 Euro bis zur vollen Gebühr fällig.

Die Einbürgerung selbst kostet 255 Euro pro Erwachsenem; für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird, sind es 51 Euro. Dazu kommen 25 Euro für jeden Versuch beim Einbürgerungstest, die Gebühr für die Sprachprüfung und Kosten für Urkunden und Übersetzungen. Nach der Einbürgerung zahlst du noch deinen ersten deutschen Ausweis: ab 24 Jahren 46 Euro für den Personalausweis und – wenn du einen willst – 70 Euro für den Reisepass. Für eine erwachsene Person kommen so 326 Euro zusammen (Gebühr, ein Testversuch, Personalausweis) oder 396 Euro mit zusätzlichem Reisepass. Nicht eingerechnet sind Sprachprüfung, Urkunden und Übersetzungen – ihr Preis hängt von Anbieter und Herkunftsland ab.

Alle Kosten in der Übersicht

PostenKostenFest oder variabel
Einbürgerungsgebühr pro Erwachsenem255 Eurofest
minderjähriges Kind, miteingebürgert, ohne eigenes Einkommen51 Eurofest
minderjähriges Kind, allein eingebürgert255 Eurofest
Einbürgerungstest25 Euro pro Versuchfest
Sprachprüfung B1je nach Anbietervariabel
Urkunden, Übersetzungen, Beglaubigungenje nach Land und Umfangvariabel
Verfahren im Herkunftsland (Entlassung o. Ä.)nur wenn dein Herkunftsland es verlangtvariabel
Personalausweis46 Euro ab 24, 27,60 Euro unter 24 Jahrenfest
Reisepass70 Euro ab 24, 37,50 Euro unter 24 Jahrenfest
ExtrasExpress-Pass +32 Euro, Pass mit 48 Seiten +22 Euro, digitales Passbild im Amt meist +6 Eurooptional

Die Einbürgerungsgebühr: 255 Euro

Die Gebühr steht in § 38 StAG und ist bundesweit gleich: 255 Euro pro Person. Für ein minderjähriges Kind ohne eigene Einkünfte, das zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird, sinkt sie auf 51 Euro. Wird ein minderjähriges Kind allein eingebürgert, sind die vollen 255 Euro fällig. Wie die Miteinbürgerung funktioniert, steht unter Kinder und Einbürgerung.

Wann du zahlst, legt deine Behörde fest. Bei Online-Anträgen in Berlin und München zum Beispiel zahlst du schon vor dem Absenden. Es gibt politische Forderungen, die Gebühr zu erhöhen – maßgeblich ist aber, was im Gesetz steht, und Stand September 2026 sind das 255 Euro.

Ermäßigung, Befreiung und Raten

Nach § 38 Abs. 4 StAG kann die Behörde die Gebühr aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses ermäßigen oder ganz erlassen. Das ist eine Einzelfallentscheidung, einen Anspruch darauf hast du nicht. Eine Ratenzahlung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz nicht geregelt. Laut BAMF kann sie aber mit der Behörde vereinbart werden, wenn du sehr wenig verdienst oder mehrere Kinder miteingebürgert werden – frag dort nach. Stell deinen Antrag auf Ermäßigung am besten schon vor dem Einbürgerungsantrag schriftlich und leg deine finanzielle Lage dar.

Wenn der Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird

Hat die Behörde mit der Bearbeitung begonnen, kostet auch eine Ablehnung oder die Rücknahme deines Antrags Geld: 25 Euro bis zur vollen Einbürgerungsgebühr (§ 38 Abs. 2 StAG). Die 255 Euro bekommst du also nicht automatisch zurück. In Berlin zum Beispiel bleibt es bei einer Ablehnung bei der vollen Gebühr; ziehst du den Antrag nach Beginn der Bearbeitung zurück, halbiert sie sich. Prüf deshalb vor dem Antrag genau, ob du alle Voraussetzungen erfüllst – und stell ihn erst, wenn zum Beispiel die fünf Jahre Aufenthalt wirklich voll sind. Wie du den Antrag richtig vorbereitest, zeigt Einbürgerung beantragen: Der Ablauf.

Einbürgerungstest, Sprachprüfung und Dokumente

Der Einbürgerungstest kostet 25 Euro pro Versuch. Du kannst ihn beliebig oft wiederholen, zahlst aber jedes Mal neu – gute Vorbereitung spart also Geld. Kostenlos üben kannst du im Online-Testcenter des BAMF (oet.bamf.de) und hier mit allen 460 Fragen und einer Probeprüfung unter echten Bedingungen. Wo du dich anmeldest, steht unter Einbürgerungstest anmelden.

Den Preis der Sprachprüfung legt der jeweilige Anbieter fest – vergleiche vor der Anmeldung. Hast du einen anderen Nachweis, etwa einen deutschen Schulabschluss, brauchst du gar keine Prüfung (siehe Deutschkenntnisse für die Einbürgerung).

Schwer planbar sind die Kosten für Urkunden aus dem Herkunftsland, beglaubigte Übersetzungen und eventuell Beglaubigungen. Deutschland verlangt seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr, dass du deine alte Staatsangehörigkeit aufgibst. Musst oder willst du nach dem Recht deines Herkunftslandes aber ein eigenes Verfahren durchlaufen, etwa eine Entlassung, können dort Gebühren anfallen – mehr unter doppelte Staatsbürgerschaft.

Nach der Einbürgerung: Ausweis und Pass

Ab 16 Jahren musst du als Deutsche oder Deutscher einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46 Euro ab 24 Jahren (10 Jahre gültig) und 27,60 Euro unter 24 Jahren (6 Jahre gültig) – vorher waren es 37 Euro. Der Reisepass kostet 70 Euro ab 24 und 37,50 Euro unter 24 Jahren. Aufpreise gibt es für den Express-Pass (32 Euro) und 48 statt 32 Seiten (22 Euro). Das Passbild ist digital: Lässt du es im Amt aufnehmen, kostet das meist 6 Euro, beim Fotodienstleister je nach Anbieter. Wer bedürftig ist, kann beim Personalausweis eine Ermäßigung oder Befreiung beantragen. Für Reisen innerhalb der EU reicht in der Regel der Personalausweis. Mehr unter Eingebürgert – und jetzt?

Rechenbeispiel: eine erwachsene Person

Annahme: Du bist mindestens 24, bestehst den Test beim ersten Versuch und beantragst danach Personalausweis und Reisepass.

PostenBetragArt
Einbürgerungsgebühr255 Eurofest
Einbürgerungstest, 1 Versuch25 Eurofest
Personalausweis46 Eurofest
Summe ohne Reisepass326 Euro–
Reisepass70 Eurooptional
Summe mit Reisepass396 Euro–
Sprachprüfung, Urkunden, Übersetzungenje nach Anbieter und Landvariabel

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Annahme: zwei Erwachsene ab 24 und zwei Kinder unter 16 ohne eigenes Einkommen, die mit eingebürgert werden. Kinder unter 16 brauchen keinen Einbürgerungstest und haben noch keine Ausweispflicht.

PostenRechnungBetrag
Einbürgerungsgebühr Eltern2 × 255 Euro510 Euro
Einbürgerungsgebühr Kinder2 × 51 Euro102 Euro
Einbürgerungstest Eltern2 × 25 Euro50 Euro
Personalausweise Eltern2 × 46 Euro92 Euro
Summe: Gebühren, Tests, Ausweise der Eltern–754 Euro
Reisepässe Eltern, optional2 × 70 Euro140 Euro
Personalausweise Kinder, optional2 × 27,60 Euro55,20 Euro
Reisepässe Kinder, optional2 × 37,50 Euro75 Euro
Summe mit Pässen und Ausweisen für alle–1.024,20 Euro

Nicht enthalten und je nach Anbieter und Herkunftsland sehr unterschiedlich: bis zu zwei Sprachprüfungen (falls die Eltern keinen anderen Nachweis haben), Urkunden und Übersetzungen für vier Personen sowie Passbilder. Jeder weitere Testversuch kostet 25 Euro.

Häufige Fragen

Bekomme ich die Einbürgerungsgebühr zurück, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

In der Regel nicht. Hat die Behörde mit der Bearbeitung begonnen, kostet auch eine Ablehnung 25 Euro bis zur vollen Gebühr von 255 Euro – wie viel genau, legt die Behörde fest. In Berlin zum Beispiel wird bei einer Ablehnung die volle Gebühr fällig.

Kann ich die Einbürgerungsgebühr in Raten zahlen?

Möglicherweise. Im Staatsangehörigkeitsgesetz ist eine Ratenzahlung nicht geregelt, laut BAMF kann sie aber bei sehr geringem Einkommen oder mehreren miteingebürgerten Kindern mit der Behörde vereinbart werden. Gesetzlich vorgesehen ist dagegen eine Ermäßigung oder Befreiung aus Billigkeitsgründen oder im öffentlichen Interesse (§ 38 Abs. 4 StAG). Stell dafür einen schriftlichen Antrag und leg deine finanzielle Lage dar.

Was kostet die Einbürgerung für ein Kind?

51 Euro, wenn das minderjährige Kind zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat. Wird es allein eingebürgert, sind es 255 Euro. Einen Einbürgerungstest brauchen Kinder unter 16 nicht.

Ist die Einbürgerung für Ehepartner von Deutschen günstiger?

Nein, auch für sie gelten 255 Euro. Gebührenfrei sind nur wenige Sonderfälle, etwa Wiedergutmachungseinbürgerungen von Menschen, denen in der NS-Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen oder vorenthalten wurde, und ihren Nachkommen (Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG), oder Einbürgerungen früherer Deutscher, die ihre Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem Ausländer verloren haben.

Wird die Einbürgerungsgebühr erhöht?

Es gibt politische Forderungen nach einer höheren Gebühr. Maßgeblich ist, was in § 38 StAG steht – Stand September 2026 sind das 255 Euro pro Erwachsenem.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.