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Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung

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Das Wichtigste in Kürze

  • Du unterschreibst ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine Loyalitätserklärung (§ 10 Abs. 1 StAG).
  • Seit dem 27. Juni 2024 gehört dazu auch ein Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands, besonders zum Schutz jüdischen Lebens, und zum Verbot des Angriffskriegs.
  • Antisemitische, rassistische oder menschenverachtende Handlungen, Extremismus, Mehrehe und die Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau schließen die Einbürgerung aus.
  • Die Behörde soll in einem persönlichen Gespräch prüfen, ob du verstehst und meinst, was du unterschreibst. Vor der Übergabe der Urkunde sprichst du ein feierliches Bekenntnis.

Bei der Einbürgerung unterschreibst du ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und eine Loyalitätserklärung. Seit dem 27. Juni 2024 bekennst du dich außerdem zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands. Kurz vor der Übergabe der Einbürgerungsurkunde sprichst du zusätzlich ein feierliches Bekenntnis. Das ist keine reine Formalie: Die Behörde prüft, ob du verstehst, was du unterschreibst, und ob du es auch so meinst.

Was du unterschreibst und erklärst

ErklärungWorum es gehtGrundlage
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen GrundordnungDu bejahst die Grundprinzipien des Grundgesetzes, von der Menschenwürde bis zu unabhängigen Gerichten.§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG
LoyalitätserklärungDu erklärst, dass du keine Bestrebungen gegen diese Ordnung oder gegen die Sicherheit von Bund und Ländern verfolgst oder unterstützt – und das auch früher nicht getan hast.§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG
Bekenntnis zur historischen VerantwortungVerantwortung für das NS-Unrecht und seine Folgen, besonders für den Schutz jüdischen Lebens, sowie friedliches Zusammenleben der Völker und Verbot des Angriffskriegs§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a StAG (seit 27. Juni 2024)
Feierliches Bekenntnismündlich, direkt vor der Übergabe der Urkunde§ 16 StAG

Die Behörde muss dir vorher schriftlich und mündlich erklären, was die Erklärungen bedeuten. Unterschreiben musst du persönlich. Kinder unter 16 Jahren geben sie nicht ab. Wer früher verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt oder unterstützt hat, kann nur eingebürgert werden, wenn er glaubhaft macht, dass er sich davon abgewandt hat.

Was die freiheitliche demokratische Grundordnung ausmacht

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist der Kern des Grundgesetzes: die Grundsätze, auf denen Demokratie und Freiheit in Deutschland beruhen. Der Bekenntnistext, den das Bundesinnenministerium vorgibt, nennt unter anderem:

  • Menschenwürde und Menschenrechte: Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 GG). Die Grundrechte gelten, zum Beispiel Meinungs-, Presse- und Glaubensfreiheit und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
  • Volkssouveränität und freie Wahlen: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das Parlament wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
  • Gewaltenteilung: Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung liegen bei getrennten Organen.
  • Rechtsstaat: Der Gesetzgeber ist an die Verfassung gebunden, Regierung, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht.
  • Opposition und Regierungswechsel: Es darf eine parlamentarische Opposition geben, die die Regierung kontrolliert. Die Regierung ist dem Parlament verantwortlich und kann abgelöst werden.
  • Unabhängige Gerichte: Kein Minister und keine Partei darf Richterinnen und Richtern vorschreiben, wie sie entscheiden.
  • Keine Gewalt- und Willkürherrschaft: Eine Diktatur ist ausgeschlossen.
  • Menschenverachtung ist unvereinbar: Seit 2024 steht ausdrücklich im Gesetz, dass antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierte Handlungen gegen die Menschenwürde verstoßen.

Zum Bekenntnis gehört auch, dass demokratisch beschlossene Gesetze Vorrang haben – auch wenn sie religiösen Regeln widersprechen. Deine Religion darfst du trotzdem frei leben, denn Staat und Religionsgemeinschaften sind getrennt, und die Glaubensfreiheit ist ein Grundrecht.

Vieles davon kennst du aus dem Einbürgerungstest, etwa Frage 18 zur Menschenwürde oder Frage 145 zur Gewaltenteilung. Einen verständlichen Überblick gibt der Ratgeber Grundgesetz und Grundrechte.

Die Ergänzung von 2024: historische Verantwortung

Seit dem 27. Juni 2024 bekennst du dich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens. Dazu kommen das friedliche Zusammenleben der Völker und das Verbot, einen Angriffskrieg zu führen.

Das Grundgesetz ist als Gegenentwurf zur NS-Diktatur entstanden, die sechs Millionen europäische Jüdinnen und Juden ermordet hat. Nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums bedeutet das Bekenntnis unter anderem: jede Form von Antisemitismus abzulehnen, den Holocaust nicht zu leugnen oder zu verharmlosen und das besondere Verhältnis Deutschlands zu Israel einschließlich seines Existenzrechts anzuerkennen. Auch der Einbürgerungstest fragt danach – die passenden Fragen findest du unter Fragen zu Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg.

Was mit dem Bekenntnis unvereinbar ist

Nach § 10 Abs. 1 und § 11 StAG ist die Einbürgerung ausgeschlossen, wenn einer dieser Punkte zutrifft:

  • Menschenverachtende Handlungen: antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motiviertes Verhalten, etwa gegen Frauen, Menschen mit Behinderung oder wegen der sexuellen Orientierung. Dazu zählen auch Äußerungen – auch öffentliche Posts, geteilte Beiträge oder Likes in sozialen Netzwerken.
  • Extremismus: Du verfolgst oder unterstützt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit Deutschlands. Unterstützung kann schon eine Spende oder das Befürworten solcher Ziele sein.
  • Mehrehe: Du bist gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
  • Missachtung der Gleichberechtigung: Dein Verhalten zeigt, dass du die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht respektierst.
  • Lippenbekenntnis: Es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass dein Bekenntnis nicht deiner Überzeugung entspricht.

Wurdest du wegen einer Tat mit antisemitischem, rassistischem oder menschenverachtendem Motiv verurteilt, gibt es außerdem keine Bagatellgrenze – Details im Ratgeber Einbürgerung mit Vorstrafe.

Das persönliche Gespräch bei der Behörde

Nach einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 18. August 2025 sollen die Einbürgerungsbehörden in der Regel ein persönliches Gespräch mit dir führen. Darin prüfen sie, ob du die Kernaussagen der Erklärungen kennst und verstanden hast, ob du sie wirklich meinst und ob Ausschlussgründe vorliegen. Auch dein Sprachzertifikat kann dabei auf den Prüfstand kommen. Ein bestandener Einbürgerungstest allein beweist dieses Verständnis nicht, weil der Test nicht alle Inhalte abdeckt.

So bereitest du dich vor:

  1. Lies die Erklärungen vor dem Termin in Ruhe und frag nach, wenn dir ein Begriff unklar ist.
  2. Wiederhole die Grundprinzipien – zum Beispiel mit den Fragen zu Grundgesetz, Staat und Geschichte beim Üben.
  3. Überleg dir, was Rechtsstaat, Meinungsfreiheit oder Gleichberechtigung für deinen Alltag bedeuten, damit du es in eigenen Worten erklären kannst.
  4. Gibt es in deiner Vergangenheit etwas, das Fragen aufwerfen könnte, lass dich vor dem Antrag beraten.

Das feierliche Bekenntnis bei der Übergabe

Bevor du die Einbürgerungsurkunde bekommst, sprichst du diesen Satz aus § 16 StAG: „Ich erkläre feierlich, dass ich das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werde, was ihr schaden könnte.“ Mit der Aushändigung der Urkunde bist du deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger. Die Übergabe soll im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier stattfinden.

Was danach zu tun ist, erklärt Eingebürgert – und jetzt?. Alle anderen Bedingungen findest du in der Übersicht Voraussetzungen der Einbürgerung.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich das Bekenntnis nicht unterschreibe?

Dann kannst du nicht nach § 10 StAG eingebürgert werden – Bekenntnis und Loyalitätserklärung sind gesetzliche Voraussetzungen. Die Behörde muss dir vorher erklären, was du unterschreibst, und du kannst Fragen stellen.

Müssen Kinder das Bekenntnis zur Grundordnung abgeben?

Kinder unter 16 Jahren geben weder das Bekenntnis noch die Loyalitätserklärung ab. Ab 16 stellen Jugendliche ihren Antrag selbst und unterschreiben die Erklärungen persönlich.

Kann ein Social-Media-Post die Einbürgerung verhindern?

Ja, das ist möglich. Nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums können auch öffentliche Posts, geteilte Beiträge oder Likes mit antisemitischem, rassistischem oder menschenverachtendem Inhalt dem Bekenntnis widersprechen.

Muss ich für die Einbürgerung meine Religion aufgeben?

Nein. Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist ein Grundrecht. Du erkennst aber an, dass demokratisch beschlossene Gesetze gelten, auch wenn sie religiösen Regeln widersprechen.

Was ist der Unterschied zwischen Bekenntnis und Loyalitätserklärung?

Mit dem Bekenntnis bejahst du die Grundwerte des Grundgesetzes. Mit der Loyalitätserklärung versicherst du, dass du keine Bestrebungen gegen diese Ordnung oder die Sicherheit Deutschlands verfolgst oder unterstützt – und das auch früher nicht getan hast.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.