Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Kinder und Einbürgerung: Geburt in Deutschland und Miteinbürgerung
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Kind ist von Geburt an deutsch, wenn ein Elternteil deutsch ist (Abstammungsprinzip).
- In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sind deutsch, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat (seit 27. Juni 2024, vorher 8 Jahre).
- Die Optionspflicht ist abgeschafft: Diese Kinder behalten beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft.
- Andere Kinder können mit ihren Eltern miteingebürgert werden – unter 16 ohne Einbürgerungstest, für 51 Euro.
- Ab 16 stellen Jugendliche den Antrag selbst und brauchen B1 und den Test (oder eine Befreiung, etwa durch einen deutschen Schulabschluss).
Ein Kind ist von Geburt an deutsch, wenn ein Elternteil deutsch ist. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, sind ebenfalls automatisch deutsch, wenn ein Elternteil bei der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Trifft beides nicht zu, kann dein Kind zusammen mit dir eingebürgert werden (Miteinbürgerung): Unter 16 Jahren braucht es dafür keinen Einbürgerungstest, und die Gebühr beträgt 51 Euro. Ab 16 stellen Jugendliche den Antrag selbst.
Geburt in Deutschland: Wann ein Kind automatisch deutsch wird
Seit dem Jahr 2000 gilt in Deutschland neben dem Abstammungsprinzip auch das Geburtsortprinzip (ius soli). Nach § 4 Abs. 3 StAG wird ein Kind ausländischer Eltern mit der Geburt in Deutschland deutsch, wenn ein Elternteil beide Bedingungen erfüllt:
- Er oder sie lebt seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland.
- Er oder sie hat am Tag der Geburt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Bei Bürgern anderer EU- oder EWR-Staaten zählt das Freizügigkeitsrecht als unbefristetes Aufenthaltsrecht, bei Schweizern die Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsabkommen.
Bis zum 26. Juni 2024 waren 8 Jahre Aufenthalt nötig, seit dem 27. Juni 2024 sind es 5. Zeiten mit einer Duldung zählen nicht. Wurde dein Kind vor der Reform geboren und hat es die deutsche Staatsangehörigkeit damals nicht bekommen, bleibt meist nur die Einbürgerung – zum Beispiel zusammen mit dir.
Du musst dafür keinen Antrag stellen. Bei der Anmeldung der Geburt fragt das Standesamt nach deinem Aufenthaltsstatus und prüft die Angaben mit der Ausländerbehörde. Das Ergebnis wird im Geburtenregister vermerkt, und die Eltern werden normalerweise darüber informiert.
Keine Optionspflicht mehr: Beide Staatsangehörigkeiten bleiben
Früher mussten sich viele dieser Kinder als junge Erwachsene zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden. Diese Optionspflicht wurde am 27. Juni 2024 ersatzlos abgeschafft. Dein Kind behält die deutsche Staatsangehörigkeit dauerhaft – auch neben der Staatsangehörigkeit der Eltern. Wer früher optionspflichtig war und die deutsche Staatsangehörigkeit bis zur Reform noch nicht verloren hatte, behält sie ebenfalls.
Ob dein Kind auch die Staatsangehörigkeit deines Herkunftslandes bekommt, regelt das Recht dieses Landes. Frag im Zweifel bei der Botschaft nach. Mehr zum Thema: Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Kinder mit einem deutschen Elternteil
Ist ein Elternteil bei der Geburt deutsch, ist das Kind ebenfalls deutsch (§ 4 Abs. 1 StAG). Das gilt auch, wenn dieser Elternteil selbst eingebürgert wurde – Hauptsache, die Einbürgerungsurkunde wurde vor der Geburt ausgehändigt. Ist nur der Vater deutsch und nicht mit der Mutter verheiratet, braucht es eine wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft.
Für Geburten im Ausland gibt es eine Sonderregel (§ 4 Abs. 4 StAG): Wurde der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 selbst im Ausland geboren und lebt dort, wird das Kind nur deutsch, wenn innerhalb eines Jahres nach der Geburt beantragt wird, die Geburt im deutschen Geburtenregister zu beurkunden. Den Antrag kannst du auch fristwahrend bei der deutschen Auslandsvertretung stellen. Ausnahme: Das Kind wäre sonst staatenlos.
Für Paare, bei denen nur ein Partner deutsch ist, lohnt sich auch der Ratgeber Einbürgerung als Ehepartner von Deutschen: Minderjährige Kinder des ausländischen Partners können dort mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine 3 Jahre in Deutschland leben.
Miteinbürgerung: Kinder werden mit den Eltern eingebürgert
Die Einbürgerung eines Elternteils gilt nicht automatisch für Kinder, die schon geboren sind. Sie müssen mit eingebürgert werden. Nach § 10 Abs. 2 StAG geht das auch, wenn das Kind noch keine 5 Jahre in Deutschland lebt. Die Behörden orientieren sich an diesen Richtwerten:
- Das Kind lebt seit etwa 3 Jahren in Deutschland.
- Ist es jünger als 6 Jahre, reicht es, wenn es die Hälfte seines Lebens direkt vor der Einbürgerung hier verbracht hat.
- Ein Kind unter 16 soll mit eingebürgert werden, wenn du das Sorgerecht hast und ihr in Deutschland als Familie zusammenlebt.
Für Kinder unter 16 gelten deutlich leichtere Regeln: Sie brauchen kein B1-Zertifikat, sondern eine altersgemäße Sprachentwicklung in Deutsch. Sie machen keinen Einbürgerungstest und geben kein Bekenntnis ab. Den Antrag stellen die Eltern; bei gemeinsamem Sorgerecht braucht die Behörde meist die Zustimmung des anderen Elternteils.
Die Gebühr für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen beträgt 51 Euro. Wird ein minderjähriges Kind allein eingebürgert, kostet es 255 Euro. Stell den Antrag für dein Kind am besten gleichzeitig mit deinem, spätestens aber, bevor du deine Einbürgerungsurkunde bekommst. Alle Gebühren im Überblick: Kosten der Einbürgerung.
Ab 16: Jugendliche stellen den Antrag selbst
Mit 16 Jahren können Jugendliche den Einbürgerungsantrag selbst stellen – und müssen dann die Voraussetzungen grundsätzlich selbst erfüllen. Auch eine Miteinbürgerung setzt ab 16 in der Regel voraus, dass sie allein eingebürgert werden könnten. Das heißt: Deutsch auf B1, Einbürgerungstest und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Für Schülerinnen und Schüler gibt es hilfreiche Abkürzungen:
- Sprachnachweis: 4 Jahre erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule oder die Versetzung in die 10. Klasse einer Realschule, eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule reichen als B1-Nachweis.
- Test und Sprache: Mit einem deutschen Hauptschulabschluss oder einem höheren Abschluss sind Sprachnachweis und Einbürgerungstest erledigt.
- Kosten: Ohne eigenes Einkommen gilt auch für 16- und 17-Jährige bei der Miteinbürgerung die Gebühr von 51 Euro.
Braucht dein Kind den Test, hilft ein Lernplan, die 310 relevanten Fragen über einige Wochen zu verteilen. Wer von Test oder Sprachnachweis befreit ist, steht im Ratgeber Wer muss keinen Einbürgerungstest machen?.
Welche Situation führt zu welchem Ergebnis?
| Situation | Ergebnis |
|---|---|
| Ein Elternteil ist bei der Geburt deutsch | Kind ist von Geburt an deutsch |
| Geburt in Deutschland, ein Elternteil lebt seit 5 Jahren rechtmäßig hier und hat ein unbefristetes Aufenthaltsrecht | Kind ist von Geburt an deutsch und behält die Staatsangehörigkeit der Eltern |
| Geburt in Deutschland, diese Bedingungen sind nicht erfüllt | Kind ist nicht automatisch deutsch, Einbürgerung später möglich |
| Kind wird nach der Einbürgerung eines Elternteils geboren | Kind ist von Geburt an deutsch |
| Elternteil wird eingebürgert, Kind ist unter 16 | Miteinbürgerung für 51 Euro, ohne Einbürgerungstest |
| Elternteil wird eingebürgert, Kind ist 16 oder 17 | eigener Antrag oder Miteinbürgerung, B1 und Test nötig (Befreiungen möglich) |
| Elternteil wird eingebürgert, Kind wird nicht mit eingebürgert | Kind bleibt Ausländer |
Häufige Fragen
Ist mein Kind deutsch, wenn es in Deutschland geboren wird?
Nicht automatisch. Es ist nur deutsch, wenn ein Elternteil deutsch ist oder bei der Geburt seit 5 Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Das prüft das Standesamt bei der Geburtsanmeldung.
Wird mein Kind automatisch deutsch, wenn ich eingebürgert werde?
Nur Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden. Bereits geborene Kinder müssen mit eingebürgert werden – stell den Antrag für sie deshalb zusammen mit deinem.
Muss mein Kind den Einbürgerungstest machen?
Unter 16 Jahren nicht. Ab 16 grundsätzlich ja, außer es ist befreit – zum Beispiel durch einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen höheren Schulabschluss.
Was kostet die Einbürgerung eines Kindes?
51 Euro, wenn das minderjährige Kind zusammen mit einem Elternteil eingebürgert wird und kein eigenes Einkommen hat. Wird es allein eingebürgert, sind es 255 Euro.
Muss sich mein Kind später für eine Staatsangehörigkeit entscheiden?
Nein. Die Optionspflicht wurde am 27. Juni 2024 abgeschafft. Kinder, die durch Geburt in Deutschland deutsch geworden sind, behalten beide Staatsangehörigkeiten dauerhaft.
Quellen
- StAG § 4 (gesetze-im-internet.de)
- StAG § 10 (gesetze-im-internet.de)
- BMI: Geburt in Deutschland
- BMI: Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG 2025)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.