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Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Unterlagen für die Einbürgerung: Die Checkliste

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fast immer nötig: gültiger Pass, Aufenthaltstitel, Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Mietvertrag, Meldebescheinigung, B1-Zertifikat und Testzertifikat.
  • Die genaue Liste legt deine Einbürgerungsbehörde fest – sie kann von Ort zu Ort abweichen.
  • Fremdsprachige Urkunden brauchst du in der Regel mit beglaubigter Übersetzung.
  • Behörden prüfen Zertifikate und Urkunden auf Echtheit; Täuschung kann zu einer zehnjährigen Sperre führen.
  • Ein vollständiger Antrag ist der beste Schutz vor langen Nachforderungen.

Für den Einbürgerungsantrag brauchst du in der Regel einen gültigen Pass, deinen Aufenthaltstitel, deine Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkunde, Nachweise über Einkommen, Krankenversicherung und Wohnung, eine Meldebescheinigung, dein B1-Sprachzertifikat und das Zertifikat über den Einbürgerungstest. Die genaue Liste legt deine Einbürgerungsbehörde fest, und sie kann von Ort zu Ort abweichen. Die Checkliste unten zeigt, was typischerweise verlangt wird – schau zusätzlich immer auf die Website deiner Behörde.

Die Checkliste im Überblick

BereichTypische UnterlagenHinweis
Identität und Aufenthaltgültiger Pass, Aufenthaltstitel, biometrisches Fotowährend des ganzen Verfahrens gültig halten
PersonenstandGeburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteilfremdsprachig meist mit beglaubigter Übersetzung
Einkommen und VersicherungArbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbescheinigung, KrankenversicherungSelbstständige: Steuerbescheid, Bestätigung vom Steuerberater
Wohnen und MeldungMietvertrag mit Miethöhe, Meldebescheinigungmöglichst aktuelle Nachweise
Sprache und TestB1-Zertifikat, Zertifikat Einbürgerungstestoder Nachweis einer Befreiung
KinderGeburtsurkunde, Pass, Zustimmung des anderen ElternteilsZustimmung bei Kindern unter 16

Identität und Aufenthalt

  • Gültiger Pass oder nationale ID-Karte deines Herkunftslandes
  • Aufenthaltstitel – EU-Bürger brauchen keinen; Schweizer legen ihre Aufenthaltserlaubnis-Schweiz vor, Familienangehörige von EU-Bürgern ihre Aufenthaltskarte
  • Biometrisches Passfoto – wird oft verlangt
  • Antragsformular oder der Online-Antrag deiner Behörde

Deine Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein, sonst gibt es keine Einbürgerung. Achte darauf, dass Pass und Aufenthaltstitel während des ganzen Verfahrens gültig bleiben – der Antrag verlängert nichts. Die Behörden handhaben das unterschiedlich: In Berlin genügt ein deutscher Reiseausweis in der Regel nicht als Nachweis, München nennt den internationalen Reiseausweis dagegen ausdrücklich als mögliches Ausweisdokument. Wenn du keinen gültigen Pass bekommen kannst, sprich früh mit deiner Behörde.

Personenstand: Urkunden aus dem Herkunftsland

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde oder Nachweis der eingetragenen Lebenspartnerschaft, falls du verheiratet bist
  • Scheidungsurteil, falls du geschieden bist

Diese Urkunden kommen oft aus dem Herkunftsland und brauchen den meisten Vorlauf. Fremdsprachige Urkunden brauchst du in der Regel mit beglaubigter Übersetzung. Je nach Land und Behörde kann zusätzlich eine Legalisation oder Apostille nötig sein – kläre das, bevor du Dokumente im Ausland bestellst. Prüf außerdem, ob dein Name in Pass, Aufenthaltstitel und Urkunden gleich geschrieben ist. Gibt es Unterschiede, etwa durch eine andere Umschrift aus einem anderen Alphabet, weise im Antrag darauf hin.

Einkommen, Versicherung und Wohnung

  • Angestellte: Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen der letzten etwa sechs Monate, aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers
  • Selbstständige: Einkommensteuerbescheid, Bestätigung deiner Steuerberaterin oder deines Steuerberaters
  • Krankenversicherung: Nachweis über deinen Versicherungsschutz
  • Rentenversicherung: Versicherungsverlauf, falls die Behörde ihn anfordert
  • Wohnung: Mietvertrag mit Angabe der Miete und eine Meldebescheinigung

Mit diesen Nachweisen zeigst du, dass du deinen Lebensunterhalt ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe bestreitest. Weil es um dich und deine unterhaltsberechtigten Angehörigen geht, kann die Behörde auch Nachweise über das Einkommen deines Ehepartners verlangen. Berufst du dich auf eine der gesetzlichen Ausnahmen – etwa als Vollzeitkraft, die in mindestens 20 der letzten 24 Monate Vollzeit gearbeitet hat –, halte Nachweise für diesen ganzen Zeitraum bereit. Mehr unter Lebensunterhalt und Einbürgerung.

Sprache und Einbürgerungstest

  • Sprachnachweis B1: zum Beispiel DTZ, Goethe, telc oder ÖSD mit allen Modulen – oder ein anderer Nachweis wie ein deutscher Schulabschluss (siehe Deutschkenntnisse für die Einbürgerung)
  • Testzertifikat: Einbürgerungstest oder Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 von 33 richtigen Antworten
  • Oder ein Befreiungsnachweis: etwa ein ärztliches Attest oder ein deutsches Schulzeugnis

Das Testzertifikat schickt dir das BAMF per Post – derzeit dauert das rund elf bis zwölf Wochen (mehr unter Einbürgerungstest-Ergebnis). Fehlt dir der Test noch, prüf deinen Stand mit einer Probeprüfung und melde dich früh an.

Unterlagen für Kinder

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Pass und gegebenenfalls Aufenthaltstitel des Kindes
  • Zustimmung des anderen Elternteils, wenn ihr das Sorgerecht für ein Kind unter 16 gemeinsam habt
  • je nach Behörde eine Schul- oder Kitabescheinigung

Kinder ab 16 stellen einen eigenen Antrag und reichen eigene Nachweise ein. Wie die Miteinbürgerung funktioniert, steht unter Kinder und Einbürgerung.

Übersetzungen, Kopien und Originale

Ob einfache Kopien reichen, beglaubigte Kopien nötig sind oder du Originale vorlegen musst, entscheidet deine Behörde. Beim Online-Antrag lädst du Scans oder Fotos hoch. Halte die Originale trotzdem bereit – die Behörde kann sie sehen wollen, zum Beispiel beim persönlichen Termin.

Die Behörden prüfen Zertifikate und Urkunden auf Echtheit. Wer täuscht, droht, besticht oder vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, riskiert mehr als eine Ablehnung: Seit dem 24. Dezember 2025 folgt daraus eine zehnjährige Sperre für die Einbürgerung (§ 35a StAG). München zum Beispiel zeigt gefälschte Unterlagen nach eigenen Angaben konsequent bei der Polizei an.

Tipps: So bleibt dein Antrag vollständig

  1. Liste deiner Behörde lesen: Sie geht jeder allgemeinen Checkliste vor – ein Beispiel ist die Unterlagenliste für Berlin.
  2. Urkunden früh bestellen: Dokumente aus dem Ausland und Übersetzungen dauern oft Wochen.
  3. Sauber scannen: gut lesbare PDFs, eindeutig benannte Dateien.
  4. Kopien behalten: Bewahre eine Kopie von allem auf, was du einreichst, und notiere Datum und Aktenzeichen.
  5. Aktuelle Nachweise einreichen: besonders bei Gehaltsabrechnungen und Meldebescheinigung.
  6. Auslandsverfahren angeben: Verurteilungen und laufende Verfahren im Ausland gehören in den Antrag (§ 12a Abs. 4 StAG).

Wenn alles beisammen ist, geht es weiter mit dem Einbürgerungsantrag Schritt für Schritt. Welche Gebühren dazukommen, zeigt Was kostet die Einbürgerung?

Häufige Fragen

Brauche ich ein Führungszeugnis für die Einbürgerung?

In der Regel nicht – die Behörde fragt selbst beim Bundeszentralregister nach. Verurteilungen und laufende Ermittlungs- oder Strafverfahren im Ausland musst du aber im Antrag angeben (§ 12a Abs. 4 StAG).

Wie viele Gehaltsabrechnungen brauche ich für die Einbürgerung?

Üblich sind die letzten sechs, dazu der Arbeitsvertrag und eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers. Maßgeblich ist aber die Liste deiner Behörde.

Muss meine Geburtsurkunde übersetzt werden?

Wenn sie nicht auf Deutsch ist, in der Regel ja – mit beglaubigter Übersetzung. Frag vorher, ob deine Behörde zusätzlich eine Legalisation oder Apostille verlangt.

Was mache ich, wenn ich keinen gültigen Pass bekomme?

Sprich früh mit deiner Einbürgerungsbehörde. Deine Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein; welche anderen Nachweise sie akzeptiert, entscheidet sie im Einzelfall.

Kann ich Unterlagen später nachreichen?

Ja, fehlende Unterlagen fordert die Behörde nach. Jede Nachforderung verlängert das Verfahren aber – ein vollständiger Antrag ist der schnellste Weg.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.