Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Einbürgerung als Ehepartner einer oder eines Deutschen
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Das Wichtigste in Kürze
- Ehe- und eingetragene Lebenspartner von Deutschen können schon nach 3 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, wenn die Ehe seit mindestens 2 Jahren besteht (§ 9 StAG).
- Alles andere gilt voll: Deutsch B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, keine relevanten Vorstrafen, Bekenntnis zum Grundgesetz.
- Die Heirat macht dich nicht automatisch deutsch – du musst einen Antrag stellen.
- Sind beide Partner Ausländer, ist die Miteinbürgerung der passende Weg (Richtwert: etwa 4 Jahre Aufenthalt und 2 Jahre Ehe).
- Deinen bisherigen Pass musst du seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr abgeben.
Bist du mit einer Deutschen oder einem Deutschen verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du dich schon nach 3 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen – statt nach 5 Jahren. Eure Ehe muss dafür seit mindestens 2 Jahren bestehen (§ 9 StAG). Die übrigen Voraussetzungen bleiben gleich: Deutsch auf B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt, keine relevanten Vorstrafen und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Durch die Heirat allein wirst du nicht deutsch – du musst die Einbürgerung beantragen.
Was § 9 StAG für Ehepartner regelt
§ 9 StAG ist eine sogenannte Soll-Vorschrift: Ehe- und Lebenspartner von Deutschen „sollen“ eingebürgert werden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. In der Praxis heißt das: Erfüllst du alles, wirst du in der Regel eingebürgert. Ablehnen darf die Behörde nur in untypischen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Scheinehe.
Es spielt keine Rolle, ob dein Partner als Deutscher geboren oder selbst eingebürgert wurde. Nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums muss dein Partner aber während der zwei Ehejahre und am Tag deiner Einbürgerung deutscher Staatsangehöriger sein. Wird dein Partner gerade erst eingebürgert, prüft ihr deshalb besser die gemeinsame Einbürgerung (Miteinbürgerung, siehe unten).
Die Voraussetzungen auf einen Blick
- Aufenthalt: mindestens 3 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland und ein passender Aufenthaltsstatus.
- Ehe: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft besteht seit mindestens 2 Jahren – gerechnet bis zum Tag der Einbürgerung.
- Deutsch: ein Sprachnachweis auf Niveau B1.
- Einbürgerungstest: mindestens 17 von 33 Fragen richtig – oder eine Befreiung.
- Lebensunterhalt: grundsätzlich ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe gesichert.
- Straffreiheit: keine Verurteilungen über den gesetzlichen Grenzen.
- Bekenntnis: zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
- Identität: geklärte Identität und Staatsangehörigkeit, meist mit einem gültigen Pass.
Was genau hinter jedem Punkt steckt, erklärt unser Überblick Voraussetzungen der Einbürgerung.
Die Ehe muss wirklich gelebt werden
Die Erleichterung gibt es, weil das Leben mit einem deutschen Partner die Integration fördert. Eine Ehe nur auf dem Papier reicht deshalb nicht: Ihr müsst eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, also in der Regel zusammenleben. Habt ihr während der 3 Jahre längere Zeit getrennt gelebt, kann die Behörde einen längeren Aufenthalt verlangen.
Eine im Ausland geschlossene Ehe muss nach deutschem Recht wirksam sein. Halte deshalb die Heiratsurkunde bereit – bei ausländischen Urkunden meist mit beglaubigter Übersetzung.
Die 3 Jahre Aufenthalt können aus Gründen des öffentlichen Interesses verkürzt werden, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht. Das betrifft vor allem Paare, die wegen einer Tätigkeit im deutschen Interesse im Ausland gelebt haben – etwa Ehepartner von entsandten Beschäftigten des Auswärtigen Amts oder der Bundeswehr.
Was trotzdem voll gilt: Sprache, Test und Einkommen
Beim Aufenthalt sparst du Zeit, bei den anderen Anforderungen nicht. Genau das unterschätzen viele Paare.
- Deutsch B1: zum Beispiel mit dem Deutsch-Test für Zuwanderer oder einem Goethe- oder telc-Zertifikat. Welche Nachweise zählen, steht in Deutschkenntnisse für die Einbürgerung.
- Einbürgerungstest: 33 Fragen, 60 Minuten, mindestens 17 richtige Antworten, 25 Euro pro Versuch. Alles zum Ablauf: Einbürgerungstest: Ablauf und Bestehensgrenze.
- Lebensunterhalt: Ihr müsst grundsätzlich ohne Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe auskommen. Die Behörde schaut dabei auf die Situation eurer Familie. Mehr dazu: Lebensunterhalt und Einbürgerung.
Wer wegen Krankheit, Behinderung oder Alter kein B1 erreichen oder den Test nicht ablegen kann, wird davon befreit. Das gilt auch für Ehepartner von Deutschen.
§ 9, § 10 oder Miteinbürgerung? Der Vergleich
Welcher Weg für dich gilt, hängt davon ab, ob dein Partner schon deutsch ist, gerade eingebürgert wird oder ob du allein einen Antrag stellst.
| Ehepartner von Deutschen (§ 9) | Miteinbürgerung (§ 10 Abs. 2) | Normale Einbürgerung (§ 10) | |
|---|---|---|---|
| Für wen? | Partner ist bereits deutsch | Partner wird gerade eingebürgert | alle |
| Aufenthalt | 3 Jahre | etwa 4 Jahre (Richtwert) | 5 Jahre |
| Dauer der Ehe | mindestens 2 Jahre | etwa 2 Jahre (Richtwert) | spielt keine Rolle |
| B1 und Test | ja | ja | ja |
| Gebühr | 255 Euro | 255 Euro | 255 Euro |
Die Miteinbürgerung passt, wenn ihr beide keine Deutschen seid. Erfüllt dein Partner die Voraussetzungen für die normale Einbürgerung nach 5 Jahren, kannst du mit eingebürgert werden, auch wenn du selbst noch keine 5 Jahre hier lebst. Die Behörden orientieren sich an etwa 4 Jahren Aufenthalt und 2 Jahren Ehe. Deutsch B1, den Test und die übrigen Bedingungen musst du aber selbst erfüllen. Stellt eure Anträge zusammen – spätestens, bevor dein Partner die Einbürgerungsurkunde bekommt.
Kinder und doppelte Staatsangehörigkeit
Gemeinsame Kinder mit einem deutschen Elternteil sind in der Regel schon von Geburt an Deutsche. Hast du minderjährige Kinder aus einer früheren Beziehung, können sie nach § 9 mit dir eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine 3 Jahre in Deutschland leben. Für ein miteingebürgertes Kind ohne eigenes Einkommen kostet das 51 Euro. Mehr dazu im Ratgeber Kinder und Einbürgerung.
Deinen bisherigen Pass musst du seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr abgeben. Ob du ihn behalten darfst, entscheidet aber das Recht deines Herkunftslandes. Lies dazu Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Trennung, Scheidung oder Tod des Partners
§ 9 setzt eine bestehende Ehe voraus. Endet sie vor der Einbürgerung, fällt die Erleichterung normalerweise weg. Dann bleibt die normale Einbürgerung nach 5 Jahren.
Eine Ausnahme steht in § 9 Abs. 2 StAG: Stirbt dein deutscher Partner oder wird die Ehe rechtskräftig geschieden, gilt die 3-Jahres-Regel weiter, wenn du den Antrag innerhalb eines Jahres stellst. Außerdem musst du als sorgeberechtigter Elternteil mit einem minderjährigen Kind aus dieser Ehe in familiärer Gemeinschaft leben, das bereits deutsch ist.
So stellst du den Antrag
- Prüfe deine Daten: Wann hast du 3 Jahre Aufenthalt, wann 2 Jahre Ehe? Entscheidend ist der Tag der Einbürgerung. Ob du den Antrag schon etwas früher stellen kannst, sagt dir deine Behörde.
- Mach die Sprachprüfung und den Einbürgerungstest. Übe vorher mit einer Probeprüfung unter echten Bedingungen.
- Sammle die Unterlagen: unter anderem Pass, Aufenthaltstitel, Heiratsurkunde, einen Nachweis, dass dein Partner deutsch ist, und Einkommensnachweise. Die komplette Liste: Unterlagen für die Einbürgerung.
- Stelle den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) deines Wohnorts – vielerorts geht das online.
- Zahle die Gebühr von 255 Euro. Deutsch bist du, sobald dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.
Häufige Fragen
Werde ich durch die Heirat mit einer oder einem Deutschen automatisch deutsch?
Nein. Die Heirat verkürzt nur die nötige Aufenthaltszeit auf 3 Jahre. Du musst die Einbürgerung beantragen und alle übrigen Voraussetzungen erfüllen.
Wie schnell kann ich mich als Ehepartner einbürgern lassen?
Frühestens, wenn du 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebst und die Ehe seit 2 Jahren besteht. Plane zusätzlich die Bearbeitungszeit ein – sie dauert oft viele Monate, in Großstädten auch über ein Jahr. Mehr dazu: Wie lange dauert die Einbürgerung?
Muss ich als Ehepartner einer Deutschen den Einbürgerungstest machen?
Ja, außer du bist befreit – zum Beispiel durch einen deutschen Schulabschluss oder weil du den Test wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht ablegen kannst. Details: Wer muss keinen Einbürgerungstest machen?
Zählt das Einkommen meines deutschen Partners für den Lebensunterhalt?
Ja, wenn du selbst kein ausreichendes Einkommen hast und dein Partner dir gegenüber unterhaltspflichtig ist – dann reichst du auch seine Einkommensnachweise ein. Entscheidend ist, dass ihr ohne Grundsicherungsgeld oder Sozialhilfe auskommt. Einzelheiten klärst du am besten vorab mit deiner Einbürgerungsbehörde.
Was kostet die Einbürgerung für Ehepartner?
Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro, der Einbürgerungstest 25 Euro pro Versuch. Dazu kommt die Sprachprüfung, deren Preis vom Anbieter abhängt. Übersicht: Kosten der Einbürgerung.
Quellen
- StAG § 9 (gesetze-im-internet.de)
- StAG § 10 (gesetze-im-internet.de)
- BMI: Einbürgerung
- BMI: Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG 2025)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.