Der Einbürgerungstest
Einbürgerungstest-Ergebnis: Wann kommt das Zertifikat?
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Das Wichtigste in Kürze
- Dein Ergebnis bekommst du nicht am Prüfungstag, sondern per Post vom BAMF.
- Normalerweise dauert das etwa 6 bis 8 Wochen. Ende September 2026 waren es rund 11 bis 12 Wochen.
- Das Zertifikat ist eine bundesweit einheitliche Bescheinigung. Es gilt weiter, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst.
- Du reichst es mit deinem Einbürgerungsantrag ein. Ein bestandener Test „Leben in Deutschland“ mit mindestens 17 Punkten zählt genauso.
- Mach den Test früh, dann liegt das Zertifikat bereit, wenn du den Antrag stellst.
Das Ergebnis des Einbürgerungstests bekommst du per Post vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nicht direkt nach der Prüfung. Normalerweise dauert das etwa 6 bis 8 Wochen. Zurzeit musst du länger warten: Ende September 2026 wertete das BAMF Tests bis zum Prüfungsdatum 9. Juli 2026 aus – das sind rund 11 bis 12 Wochen. Wenn du bestanden hast, bekommst du auf diesem Weg auch dein Zertifikat.
Warum du auf das Ergebnis warten musst
Die Prüfstelle, zum Beispiel die Volkshochschule, korrigiert deinen Test nicht selbst. Alle Testbögen gehen an das BAMF und werden dort zentral ausgewertet. Das BAMF stellt danach die Bescheinigung aus und schickt sie dir nach Hause. Das braucht Zeit, vor allem wenn viele Menschen gleichzeitig den Test machen.
| Schritt | Wer | Wann |
|---|---|---|
| Test schreiben | du, bei der Prüfstelle | Prüfungstag |
| Bögen auswerten | BAMF, zentral | in den Wochen danach |
| Ergebnis verschicken | BAMF, per Post | normalerweise nach 6–8 Wochen, Ende September 2026 nach rund 11–12 Wochen |
Achte darauf, dass deine Adresse bei der Anmeldung richtig war. Wenn du nach dem Test umziehst, richte bei der Post einen Nachsendeauftrag ein – sonst landet der Brief an der alten Adresse.
Was das Zertifikat Einbürgerungstest ist
Hast du mindestens 17 von 33 Fragen richtig beantwortet, bekommst du eine Bescheinigung. Die Einbürgerungstestverordnung spricht von einer „Bescheinigung nach einheitlichem Vordruck“, im Alltag heißt sie meist „Zertifikat Einbürgerungstest“. Einheitlich bedeutet: Das Dokument sieht in allen Bundesländern gleich aus. Es enthält deine persönlichen Daten und dein Ergebnis – laut Prüfungsordnung des BAMF deine Gesamtpunktzahl und den Vermerk „erfolgreich teilgenommen“.
Mit dem Zertifikat weist du nach, dass du die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland kennst. Das ist eine der Voraussetzungen nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Alle anderen Bedingungen findest du im Überblick Einbürgerung: alle Voraussetzungen.
Zwei Punkte sind wichtig:
- Umzug: Das Zertifikat gilt auch dann, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst. Das steht ausdrücklich in § 1 Abs. 4 der Einbürgerungstestverordnung. Du musst den Test also nicht neu machen, auch wenn deine Landesfragen damals zu einem anderen Bundesland waren.
- Gültigkeit: Die Verordnung nennt kein Ablaufdatum. Wenn du unsicher bist, weil dein Test schon lange zurückliegt, frag bei deiner Einbürgerungsbehörde nach.
Wofür du das Zertifikat brauchst
Du reichst das Zertifikat mit deinem Einbürgerungsantrag bei der Einbürgerungsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) ein. Ob sie das Original sehen will oder eine Kopie reicht, legt die Behörde fest – frag im Zweifel nach. Welche Dokumente du sonst noch brauchst, steht in der Checkliste: Unterlagen für die Einbürgerung.
Hast du den Antrag schon gestellt, bevor das Ergebnis da ist? Dann reichst du das Zertifikat nach, sobald es ankommt. Sprich das mit deiner Behörde ab. Wie das ganze Verfahren abläuft, erklärt Einbürgerung beantragen: Schritt für Schritt.
Unser Rat: Mach den Test so früh wie möglich – auch schon, bevor du den Antrag stellst. Dann liegt das Zertifikat bereit, und die Wartezeit auf das Ergebnis bremst dein Verfahren nicht. Die Bearbeitung des Antrags dauert ohnehin oft viele Monate, wie der Ratgeber Wie lange dauert die Einbürgerung? zeigt.
Was du in der Wartezeit tun kannst
Die Wochen bis zum Brief musst du nicht einfach abwarten:
- Unterlagen sammeln: Besorg zum Beispiel Geburtsurkunde, Einkommensnachweise und Meldebescheinigung. Dokumente aus dem Herkunftsland und beglaubigte Übersetzungen brauchen oft lange.
- Sprachnachweis klären: Du hast noch kein Zertifikat für Deutsch B1? Dann melde dich jetzt zur Sprachprüfung an. Welche Nachweise zählen, steht unter Deutschkenntnisse für die Einbürgerung.
- Weiter üben, wenn du unsicher bist: Hattest du nach dem Test kein gutes Gefühl? Dann bleib dran. Falls du wiederholen musst, bist du schon vorbereitet.
Test „Leben in Deutschland“: gleiches Ergebnis, gleicher Zweck
Wenn du einen Integrationskurs gemacht hast, hast du am Ende den Test „Leben in Deutschland“ geschrieben. Er nutzt denselben Fragenkatalog. Hattest du dort mindestens 17 von 33 richtig, gilt das Ergebnis als gleichwertig zum Einbürgerungstest: Du bekommst dann dieselbe Bescheinigung wie nach einem bestandenen Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 3 Integrationskurstestverordnung) und musst den Test nicht noch einmal machen. Mit 15 oder 16 Punkten hast du zwar den Orientierungskurs bestanden, für die Einbürgerung reicht das aber nicht. Die Unterschiede erklärt Leben in Deutschland und Einbürgerungstest.
Nicht bestanden: Was im Brief steht
Wenn du weniger als 17 Fragen richtig hattest, bekommst du vom BAMF ebenfalls eine Bescheinigung per Post. Darauf stehen deine Punktzahl und der Vermerk „teilgenommen“ statt „erfolgreich teilgenommen“ – für die Einbürgerung zählt sie nicht. Das ist ärgerlich, aber kein Problem: Du kannst den Test so oft wiederholen, wie du willst. Jeder Versuch kostet 25 Euro. Wie du dich gezielt auf den nächsten Versuch vorbereitest, liest du unter Einbürgerungstest nicht bestanden – was jetzt?. Übe bis dahin mit Probeprüfungen unter echten Bedingungen.
Zertifikat verloren oder Brief nicht angekommen
- Brief kommt nicht: Prüf zuerst, ob die übliche Wartezeit schon vorbei ist. Wenn ja, frag bei deiner Prüfstelle nach. Sie hat deine Anmeldedaten und kann dir sagen, an wen du dich wenden sollst.
- Zertifikat verloren: Wende dich an das BAMF und frag nach einem Ersatz. Laut Prüfungsordnung stellt das BAMF eine neue Bescheinigung nur aus, wenn du das Original vorlegst oder schriftlich erklärst, dass es verloren ist. Warte damit nicht zu lange: Laut § 4 Einbürgerungstestverordnung werden deine Daten spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Bescheinigung gelöscht.
- Vorsorge: Scan das Zertifikat sofort ein, wenn es ankommt, und bewahre das Original bei deinen wichtigen Dokumenten auf.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis das Ergebnis vom Einbürgerungstest kommt?
Normalerweise etwa 6 bis 8 Wochen. Ende September 2026 dauerte es länger: Das BAMF wertete damals Tests bis zum Prüfungsdatum 9. Juli 2026 aus, also rund 11 bis 12 Wochen nach dem Prüfungstag. Den aktuellen Stand nennt das BAMF auf seiner Einbürgerungsseite.
Bekomme ich das Ergebnis direkt nach dem Test?
Nein. Die Prüfstelle wertet nicht aus. Alle Bögen gehen an das BAMF, das zentral korrigiert und dir das Ergebnis per Post schickt.
Läuft das Zertifikat Einbürgerungstest ab?
Die Einbürgerungstestverordnung nennt kein Ablaufdatum. Wenn dein Test schon viele Jahre zurückliegt, frag zur Sicherheit bei deiner Einbürgerungsbehörde nach.
Gilt das Zertifikat, wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Ja. Die Bescheinigung gilt nach einem Umzug auch gegenüber der neuen Einbürgerungsbehörde weiter – so steht es in § 1 Abs. 4 der Einbürgerungstestverordnung.
Brauche ich einen Einbürgerungstest, wenn ich „Leben in Deutschland“ bestanden habe?
Nicht, wenn du dort mindestens 17 von 33 Fragen richtig hattest. Dann ist dein Ergebnis gleichwertig. Mit 15 oder 16 Punkten musst du den Einbürgerungstest noch machen.
Quellen
- Einbürgerungstestverordnung §§ 1–4 (gesetze-im-internet.de)
- BAMF: Einbürgerung und Einbürgerungstest (mit aktuellem Auswertungsstand)
- BAMF: Prüfungsordnung für den Einbürgerungstest
- Integrationskurstestverordnung § 10 (gesetze-im-internet.de)
- BAMF: Abschlussprüfung Integrationskurs (Test „Leben in Deutschland“)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.