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Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Eingebürgert – und jetzt? Urkunde, Ausweis und Wahlrecht

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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutsch bist du mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde – vorher sprichst du ab 16 Jahren das feierliche Bekenntnis nach § 16 StAG.
  • Ab 16 Jahren brauchst du einen gültigen Personalausweis (46 Euro) oder Reisepass (70 Euro); unter 24 Jahren ist es günstiger.
  • Du darfst wählen und gewählt werden – bei der Bundestagswahl ab 18, bei der Europawahl ab 16.
  • Neu sind unter anderem EU-Freizügigkeit, konsularischer Schutz, visafreies Reisen in viele Länder und der Zugang zum Beamtenstatus.
  • Ob du deine alte Staatsangehörigkeit behältst, regelt dein Herkunftsland – kläre das mit dessen Botschaft.

Deutsche oder Deutscher bist du in dem Moment, in dem dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird – nicht schon mit dem Anruf oder Brief der Behörde. Vorher sprichst du ab 16 Jahren das feierliche Bekenntnis nach § 16 StAG, in der Regel bei einer Einbürgerungsfeier. Danach beantragst du beim Bürgeramt einen Personalausweis oder Reisepass, denn wer in Deutschland lebt, muss ab 16 Jahren einen davon besitzen. Und ab sofort darfst du wählen, bei der Bundestagswahl ab 18 Jahren.

Der Tag der Einbürgerung: Bekenntnis und Urkunde

Die Einbürgerung wird nach § 16 StAG mit der Aushändigung der Urkunde wirksam. Seit 2024 soll das im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier passieren. Vor der Aushändigung sprichst du diesen Satz – Kinder unter 16 müssen das nicht:

Die Einbürgerungsurkunde ist dein wichtigster Nachweis, dass du Deutsche oder Deutscher bist. Bewahre das Original sicher auf und leg dir Kopien und einen Scan an; das Bürgeramt wird die Urkunde beim ersten Ausweisantrag in der Regel sehen wollen. Wie das Verfahren bis zu diesem Tag abläuft, steht unter Einbürgerung beantragen.

Personalausweis und Reisepass beantragen

Ab 16 Jahren musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Beides beantragst du beim Bürgeramt an deinem Hauptwohnsitz – buch den Termin am besten gleich nach der Feier. Nimm die Einbürgerungsurkunde und deinen bisherigen Pass mit. Das Passbild ist inzwischen digital: Du lässt es direkt im Bürgeramt aufnehmen oder bei einem Fotodienstleister machen. Welche Unterlagen genau nötig sind, steht auf der Website deines Bürgeramts.

Dokumentab 24 Jahrenunter 24 Jahren
Personalausweis46 Euro, 10 Jahre gültig27,60 Euro, 6 Jahre gültig
Reisepass70 Euro, 10 Jahre gültig37,50 Euro, 6 Jahre gültig
Reisepass-ExtrasExpress +32 Euro, 48 Seiten +22 EuroExpress +32 Euro, 48 Seiten +22 Euro
digitales Passbild im Amtmeist +6 Euromeist +6 Euro

Die Ausweisgebühren gelten seit dem 7. Februar 2026 (Personalausweisportal). Für Reisen innerhalb der EU reicht in der Regel der Personalausweis. Alle Kosten rund um die Einbürgerung findest du unter Was kostet die Einbürgerung?

Deine neuen Rechte

Mit der Einbürgerung hast du dieselben Rechte und Pflichten wie alle Deutschen. Die wichtigsten:

  • Wählen und gewählt werden: Bundestagswahl ab 18 (Frage 108), Europawahl ab 16, Landtags- und Kommunalwahlen je nach Bundesland ab 16 oder 18. Du kannst auch selbst für politische Ämter kandidieren.
  • Deutschengrundrechte: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit und Berufsfreiheit garantiert das Grundgesetz ausdrücklich Deutschen (Art. 8, Art. 9 Abs. 1, Art. 11 und Art. 12 GG).
  • Sicheres Aufenthaltsrecht: Du brauchst keinen Aufenthaltstitel mehr, kannst nicht ausgewiesen werden, und lange Auslandsaufenthalte gefährden dein Recht auf Rückkehr nicht mehr.
  • EU-Bürgerschaft: Du darfst in jedem EU-Land leben und arbeiten.
  • Reisen und Schutz: Mit dem deutschen Pass reist du in viele Länder ohne Visum, und im Ausland helfen dir deutsche Botschaften und Konsulate.
  • Öffentlicher Dienst: Du hast Zugang zum Beamtenstatus – auch zu Stellen, die Deutschen vorbehalten sind.

Warst du schon vorher EU-Bürgerin oder EU-Bürger, durftest du bereits bei Kommunal- und Europawahlen abstimmen; neu sind dann vor allem Bundestags- und Landtagswahlen. Was sich gegenüber einem Daueraufenthalt konkret ändert, zeigt der Vergleich Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.

Wählen und neue Pflichten

Vor jeder Wahl schickt dir deine Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung (Frage 126). Wirst du kurz vor einer Wahl eingebürgert und bekommst keine, frag bei deiner Gemeinde nach, ob du im Wählerverzeichnis stehst. Statt ins Wahllokal zu gehen, kannst du auch per Briefwahl abstimmen. Wie Erst- und Zweitstimme funktionieren, erklärt Wahlen in Deutschland.

Neu sind auch Pflichten, zum Beispiel diese beiden: Ab 16 Jahren gilt die Ausweispflicht. Und wenn du dazu aufgefordert wirst, musst du als Deutsche oder Deutscher das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer übernehmen (Frage 282). Einen verständlichen Überblick über Bundestag, Bundesrat und Regierung gibt das politische System Deutschlands.

Deine alte Staatsangehörigkeit

Deutschland verlangt seit dem 27. Juni 2024 nicht mehr, dass du deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibst. Umgekehrt verlieren Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr, wenn sie eine weitere annehmen. Ob du deine alte behältst, entscheidet aber allein dein Herkunftsland: Manche Staaten entziehen sie, andere verlangen eine Genehmigung. Kläre das mit der Botschaft oder dem Konsulat deines Herkunftslandes – mehr unter doppelte Staatsbürgerschaft.

Kinder: Wer jetzt automatisch deutsch ist

Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden, sind in der Regel von Geburt an deutsch, weil ein Elternteil deutsch ist. Bei einer Geburt im Ausland gelten Sonderregeln – frag dann bei der deutschen Auslandsvertretung nach. Minderjährige Kinder, die schon vorher geboren wurden, werden nicht automatisch deutsch: Sie müssen mit eingebürgert werden oder einen eigenen Antrag stellen. Wurden deine Kinder nicht mit dir eingebürgert, frag deine Behörde, welcher Weg jetzt passt. Details unter Kinder und Einbürgerung.

Checkliste: Die ersten Schritte nach der Einbürgerung

  1. Urkunde sichern: Original sicher aufbewahren, Kopien und Scan anlegen.
  2. Termin beim Bürgeramt buchen: Personalausweis und bei Bedarf Reisepass beantragen – ab 16 Pflicht.
  3. Herkunftsland prüfen: Klären, ob du die alte Staatsangehörigkeit behältst und was du dafür tun musst.
  4. Kinder prüfen: Sind alle minderjährigen Kinder mit eingebürgert? Wenn nicht, mit der Behörde sprechen.
  5. Aufenthaltstitel klären: Du brauchst ihn nicht mehr – frag die Ausländerbehörde, ob du die Karte abgeben sollst.
  6. Nachweise aktualisieren: Wo du bisher deinen Aufenthaltstitel zeigen musstest, etwa beim Arbeitgeber, reicht künftig dein deutscher Ausweis.
  7. Wahlen im Blick behalten: Auf die Wahlbenachrichtigung achten und im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.

Häufige Fragen

Ab wann bin ich nach der Einbürgerung deutsch?

Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (§ 16 StAG). Ein Schreiben, dass dein Antrag positiv entschieden ist, oder die Einladung zur Feier reichen noch nicht.

Muss ich nach der Einbürgerung sofort einen Personalausweis beantragen?

Ab 16 Jahren musst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Beantrage ihn deshalb bald nach der Aushändigung der Urkunde beim Bürgeramt; ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46 Euro.

Darf ich direkt nach der Einbürgerung wählen?

Ja, wenn du das Wahlalter erreicht hast: 18 für den Bundestag, 16 für die Europawahl, bei Landtags- und Kommunalwahlen je nach Bundesland 16 oder 18. Wirst du kurz vor einer Wahl eingebürgert, prüf bei deiner Gemeinde, ob du im Wählerverzeichnis stehst.

Muss ich nach der Einbürgerung meinen alten Pass abgeben?

An Deutschland nicht – Mehrstaatigkeit ist seit dem 27. Juni 2024 erlaubt. Ob du deine alte Staatsangehörigkeit und damit den Pass behältst, regelt aber dein Herkunftsland.

Kann eine Einbürgerung wieder rückgängig gemacht werden?

Nur in engen Ausnahmefällen. Wurde sie durch arglistige Täuschung, Drohung, Bestechung oder vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben erreicht, kann die Behörde sie innerhalb von zehn Jahren zurücknehmen (§ 35 StAG). Danach ist eine neue Einbürgerung für zehn Jahre ausgeschlossen (§ 35a StAG).

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.