Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Deutschkenntnisse für die Einbürgerung: So weist du B1 nach
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Das Wichtigste in Kürze
- Für die Einbürgerung brauchst du Deutsch auf Niveau B1, mündlich und schriftlich (§ 10 Abs. 4 StAG).
- Nachweis per Zertifikat (z. B. DTZ mit B1, telc, Goethe oder ÖSD mit allen Modulen) oder durch deutsche Schule, eine Berufsausbildung in Deutschland oder ein deutschsprachiges Studium.
- Ausnahmen: Kinder unter 16, die Gastarbeitergeneration (nur mündlich) und Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter kein B1 erreichen können.
- B1 und Einbürgerungstest sind zwei getrennte Nachweise – im Integrationskurs kannst du beide schaffen.
- C1 bringt seit dem 30. Oktober 2025 keine schnellere Einbürgerung mehr.
Für die Einbürgerung musst du Deutsch auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen – mündlich und schriftlich (§ 10 Abs. 4 StAG). Am einfachsten geht das mit einem Sprachzertifikat, zum Beispiel dem Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) mit dem Ergebnis B1. Auch ein deutscher Schulabschluss, eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland zählen. Für Kinder unter 16, die Gastarbeitergeneration und Menschen, die B1 wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht schaffen können, gibt es Ausnahmen.
Was B1 im Alltag bedeutet
B1 ist die Stufe der „selbstständigen Sprachverwendung“. Du verstehst die wichtigsten Punkte, wenn klar und in Standardsprache über vertraute Themen gesprochen wird – Arbeit, Familie, Behörden, Freizeit. Du kommst in den meisten Alltagssituationen zurecht, kannst von Erlebnissen erzählen, kurz deine Meinung begründen und einfache zusammenhängende Texte schreiben, etwa eine E-Mail an den Vermieter oder eine Beschwerde. Perfekt muss dein Deutsch nicht sein, aber du musst dich verständlich machen und schriftlich ausdrücken können.
Welche Nachweise anerkannt werden
| Nachweis | Was genau zählt | Gut zu wissen |
|---|---|---|
| Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) | Ergebnis B1 | Abschlussprüfung des Integrationskurses |
| Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1 | bestanden auf B1 oder höher | auch B2- oder C1-Zertifikate zählen |
| Goethe-Zertifikat B1 | alle Module bestanden | einzelne Module reichen nicht |
| ÖSD Zertifikat B1 | alle Module bestanden | einzelne Module reichen nicht |
| TestDaF oder DSH | bestanden | oft aus der Studienbewerbung vorhanden |
| Deutsche Schule | vier Jahre erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule, Hauptschulabschluss oder höher, oder Versetzung in Klasse 10 einer Realschule, eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule | Zeugnisse vorlegen |
| Ausbildung oder Studium | abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland oder abgeschlossenes deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland | englischsprachige Studiengänge zählen nicht automatisch |
Manche Einbürgerungsbehörden bieten außerdem einen eigenen Sprachtest an. Frag bei deiner Behörde nach, ob das bei dir möglich ist – und welchen Nachweis sie bevorzugt.
Ausnahmen: Wer weniger oder gar keinen Nachweis braucht
- Kinder unter 16 Jahren: Es reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung. Ab 16 gilt grundsätzlich B1.
- Gastarbeiter- und Vertragsarbeitergeneration: Wer bis zum 30. Juni 1974 über ein Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik oder bis zum 13. Juni 1990 als Vertragsarbeitnehmer in die DDR kam, muss sich nur mündlich im Alltag ohne nennenswerte Probleme verständigen können. Das gilt auch für Ehegatten, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind (in der Regel innerhalb von zehn Jahren). Ein Zertifikat auf Niveau A1 reicht als Nachweis, sonst prüft die Behörde das im Gespräch. Einen schriftlichen Test und den Einbürgerungstest brauchen sie nicht.
- Härtefall (§ 10 Abs. 4a StAG): Wenn du trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen B1 nicht erreichen kannst oder es dir dauerhaft wesentlich erschwert ist, kann die Behörde mündliche Alltagskenntnisse genügen lassen. Dann entfällt auch der Einbürgerungstest. Du musst deine Bemühungen nachweisen, etwa mit Bescheinigungen über tatsächlich besuchte Kurse – eine Anmeldung allein reicht nicht. Typisch ist die Pflege eines nahen Angehörigen; die Betreuung von Kindern allein genügt laut den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums nicht.
- Krankheit, Behinderung oder Alter (§ 10 Abs. 6 StAG): Kannst du deshalb kein B1 erreichen oder den Einbürgerungstest nicht ablegen, entfällt die jeweilige Anforderung. Das schreibt das Gesetz zwingend vor, es liegt nicht im Ermessen der Behörde. Ein bestimmtes Alter allein reicht aber nicht; in der Regel brauchst du ein ärztliches Attest.
Mehr zu den Erleichterungen für ältere Menschen und die Gastarbeitergeneration liest du unter Einbürgerung im Alter.
B1 und Einbürgerungstest: zwei getrennte Nachweise
Viele verwechseln die beiden Anforderungen. Der Sprachnachweis zeigt, dass du Deutsch kannst. Der Einbürgerungstest prüft dagegen Wissen über Recht, Gesellschaft und Geschichte: 33 Fragen, 60 Minuten, bestanden ab 17 richtigen Antworten. Ein B1-Zertifikat ersetzt den Test nicht – und der Test ersetzt kein B1-Zertifikat.
Es gibt aber Überschneidungen, die dir Arbeit sparen:
- Ein deutscher Schulabschluss (mindestens Hauptschulabschluss) gilt als Sprachnachweis und befreit zugleich vom Einbürgerungstest.
- Der Test „Leben in Deutschland“ am Ende des Integrationskurses zählt wie der Einbürgerungstest, wenn du mindestens 17 von 33 Fragen richtig hast. Den Unterschied erklärt der Ratgeber „Leben in Deutschland“ und Einbürgerungstest.
- Wer vom Test befreit ist, ist nicht automatisch vom Sprachnachweis befreit. Prüf beides getrennt, zum Beispiel mit dem Ratgeber Wer muss keinen Einbürgerungstest machen?.
So bereitest du dich auf B1 vor
- Finde heraus, wo du stehst – etwa mit einem Einstufungstest bei einer Sprachschule oder Volkshochschule.
- Prüf, ob ein Integrationskurs für dich infrage kommt. Er endet mit dem DTZ und dem Test „Leben in Deutschland“ – so kannst du Sprachnachweis und Testnachweis in einem Kurs schaffen. Kurse und Prüfungsorte findest du über BAMF-NAvI.
- Wähl den Prüfungsanbieter: DTZ, telc, Goethe oder ÖSD. Die Preise legt der Anbieter fest. Bei Goethe und ÖSD musst du alle Module bestehen.
- Trainier gezielt Schreiben und Sprechen, etwa kurze E-Mails und Gespräche zu Alltagsthemen. Beides kommt beim Lernen allein oft zu kurz.
- Melde dich rechtzeitig an – beliebte Prüfungstermine können schnell vergeben sein.
- Lern parallel für den Einbürgerungstest – die Fragen trainieren nebenbei auch Wortschatz. Ein Lernplan hilft dir, beides zu verbinden.
- Heb das Originalzertifikat gut auf und bring es zum Termin bei der Behörde mit.
C1 bringt keine schnellere Einbürgerung mehr
Vom 27. Juni 2024 bis zum 29. Oktober 2025 konnten Menschen mit Deutsch auf C1-Niveau und besonderen Integrationsleistungen schon nach drei Jahren eingebürgert werden. Diese sogenannte Turbo-Einbürgerung ist seit dem 30. Oktober 2025 abgeschafft. Heute gilt für alle mindestens fünf Jahre Aufenthalt, egal ob du B1 oder C1 nachweist. Was aus der Regel geworden ist, erklärt Einbürgerung nach 3 Jahren.
Ein höheres Zertifikat schadet trotzdem nicht: Es erfüllt die B1-Anforderung sicher, hilft im Beruf und macht das Gespräch bei der Behörde leichter. Wenn du aber nur für die Einbürgerung lernst, reicht B1. Alle anderen Bedingungen findest du in der Übersicht Voraussetzungen der Einbürgerung.
Häufige Fragen
Reicht A2 für die Einbürgerung?
In der Regel nicht – verlangt wird B1. Weniger reicht nur in Ausnahmefällen: bei Kindern unter 16, bei der Gastarbeitergeneration (mündliche Alltagskenntnisse) oder in Härtefällen, wenn du B1 trotz ernsthafter Bemühungen nicht erreichen kannst.
Muss ich beim Goethe-Zertifikat B1 alle Module bestehen?
Ja. Für die Einbürgerung zählt das Goethe-Zertifikat B1 nur, wenn du alle Module bestanden hast. Dasselbe gilt für das ÖSD-Zertifikat B1.
Brauche ich ein Sprachzertifikat, wenn ich in Deutschland studiert habe?
Nein, wenn du ein deutschsprachiges Studium an einer Hochschule in Deutschland abgeschlossen hast – dann legst du dein Abschlusszeugnis vor. Hast du auf Englisch studiert, zählt das nicht automatisch; frag deine Behörde oder mach eine B1-Prüfung. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland reicht ebenfalls.
Zählt das Zertifikat „Leben in Deutschland“ als Sprachnachweis?
Nein. Der Test „Leben in Deutschland“ prüft Wissen, nicht Sprache. Mit mindestens 17 von 33 Punkten ersetzt er den Einbürgerungstest – für Deutsch brauchst du zusätzlich zum Beispiel den DTZ mit B1.
Wo finde ich einen Integrationskurs oder einen Termin für die Sprachprüfung?
Über das Suchportal BAMF-NAvI findest du Integrationskurse, Prüfungsorte und Beratungsstellen in deiner Nähe. Zertifikatsprüfungen von telc, Goethe oder ÖSD buchst du direkt bei den Prüfungszentren.
Quellen
- StAG § 10 (gesetze-im-internet.de)
- BMI: Einbürgerung (bmi.bund.de)
- BMI: Rundschreiben zu persönlichen Vorsprachen im Einbürgerungsverfahren (18.08.2025, PDF)
- BMI: Anwendungshinweise zum StAG, Stand 1. Mai 2025 (PDF)
- BAMF-NAvI: Kurse und Beratung finden
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.