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Wissen für den Test

Grundgesetz und Grundrechte: Das Wichtigste für den Test

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Es wurde am 23. Mai 1949 verkündet und gilt seit 1990 für ganz Deutschland.
  • Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19.
  • Artikel 20: Deutschland ist Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und Republik – „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
  • Rechtsstaat heißt: Auch der Staat muss sich an die Gesetze halten, und unabhängige Gerichte kontrollieren ihn.
  • Die Grundsätze aus Art. 1 und Art. 20 dürfen nicht einmal mit Zweidrittelmehrheit geändert werden (Art. 79 Abs. 3).

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Präambel beginnt es mit den Grundrechten in den Artikeln 1 bis 19 – an erster Stelle steht der Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In Artikel 20 legt es fest, wie der Staat aufgebaut ist: als Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat und Republik. Für den Einbürgerungstest musst du wissen, welche Grundrechte es gibt, wo ihre Grenzen liegen und was Begriffe wie „Rechtsstaat“ und „Volkssouveränität“ bedeuten.

Warum heißt die Verfassung „Grundgesetz“?

Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat in Bonn ausgearbeitet und am 23. Mai 1949 verkündet – der Gründungstag der Bundesrepublik. Das Wort „Verfassung“ wählte man bewusst nicht: Deutschland war geteilt, und die Ordnung sollte nur vorläufig gelten, bis das ganze deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließen kann (so steht es bis heute in Art. 146). Mit der Wiedervereinigung 1990 wurde das Grundgesetz zur Verfassung für ganz Deutschland. Den Namen hat es behalten. Im Test ist die richtige Antwort deshalb immer „Grundgesetz“ – nicht „Bundesverfassung“ oder „Verfassungsvertrag“.

Artikel 1: Die Menschenwürde

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dieser erste Satz ist die Antwort auf die Verbrechen der NS-Zeit (Frage 18). Er gilt für jeden Menschen, egal welche Staatsangehörigkeit, Herkunft oder Religion er hat. Daraus folgt zum Beispiel: Folter und Prügelstrafe sind verboten, die Todesstrafe ist abgeschafft (Art. 102). Eine Geldstrafe dagegen ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Artikel 1 bestimmt außerdem, dass die folgenden Grundrechte Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichte unmittelbar binden. Sie sind also kein Wunschzettel, sondern geltendes Recht, auf das du dich vor Gericht berufen kannst.

Die wichtigsten Grundrechte im Überblick

ArtikelGrundrechtBeispiel
Art. 1MenschenwürdeNiemand darf gefoltert oder erniedrigt werden.
Art. 2freie Entfaltung der Persönlichkeit, Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der PersonDu entscheidest selbst, wie du lebst – solange du die Rechte anderer nicht verletzt.
Art. 3Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, DiskriminierungsverbotNiemand darf wegen Geschlecht, Herkunft, Glauben oder einer Behinderung benachteiligt werden.
Art. 4Glaubens-, Gewissens- und ReligionsfreiheitDu kannst jede Religion haben, sie wechseln oder keine haben.
Art. 5Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit, Freiheit von Kunst und WissenschaftDu darfst die Regierung offen kritisieren. Eine Zensur findet nicht statt.
Art. 6Schutz von Ehe und Familie, Erziehungsrecht der ElternEltern erziehen ihre Kinder; der Staat wacht darüber, etwa durch das Jugendamt.
Art. 7staatliche Schulaufsicht, ReligionsunterrichtDie Eltern bestimmen, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt (bis es 14 ist).
Art. 8Versammlungsfreiheitfriedlich und ohne Waffen demonstrieren
Art. 9Vereinigungsfreiheiteinen Verein gründen, einer Gewerkschaft beitreten
Art. 10Brief-, Post- und FernmeldegeheimnisFremde Briefe darf niemand öffnen.
Art. 11FreizügigkeitDu darfst deinen Wohnort in Deutschland frei wählen.
Art. 12Berufsfreiheit, Verbot von ZwangsarbeitBeruf, Arbeitsplatz und Ausbildung frei wählen
Art. 13Unverletzlichkeit der WohnungEine Durchsuchung ordnet grundsätzlich eine Richterin oder ein Richter an.
Art. 14Eigentum und Erbrecht„Eigentum verpflichtet“ – es soll auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen.
Art. 16aAsylrechtPolitisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Art. 17PetitionsrechtDu kannst dich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament wenden.

Zur Religionsfreiheit gehört: Staat und Religionsgemeinschaften sind in Deutschland voneinander getrennt, es gibt keine Staatskirche. Trotzdem arbeiten sie zusammen – die Kirchensteuer zum Beispiel ziehen in der Regel die Finanzämter für die Kirchen ein, und Religionsunterricht ist an öffentlichen Schulen meist ein ordentliches Fach.

Menschenrechte und Bürgerrechte: Wer hat welche Rechte?

Die meisten Grundrechte gelten für jeden Menschen in Deutschland: Menschenwürde, Gleichheit vor dem Gesetz, Religions- und Meinungsfreiheit. Einige sind aber Deutschen vorbehalten – im Text steht dann „Alle Deutschen haben das Recht …“. Das gilt für die Versammlungsfreiheit (Art. 8), die Vereinigungsfreiheit (Art. 9 Abs. 1), die Freizügigkeit (Art. 11) und die Berufsfreiheit (Art. 12). Auch der Schutz vor Ausbürgerung und Auslieferung (Art. 16) und das Wahlrecht zum Bundestag gelten nur für Deutsche.

Ohne deutschen Pass darfst du trotzdem demonstrieren oder einen Verein gründen – geschützt bist du dann durch die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2) und durch einfache Gesetze. Umgekehrt gibt es ein Grundrecht, das nur für Ausländerinnen und Ausländer gilt: das Asylrecht für politisch Verfolgte (Frage 9). Mit der Einbürgerung bekommst du die vollen Bürgerrechte und bekennst dich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung – was das bedeutet, erklärt der Ratgeber zum Bekenntnis zur Grundordnung.

Wo die Grundrechte ihre Grenzen haben

Grundrechte gelten nicht grenzenlos. Sie enden dort, wo die Rechte anderer beginnen. Die Meinungsfreiheit findet ihre Schranken laut Art. 5 Abs. 2 in den allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Für den Test heißt das:

  • Erlaubt: die Regierung kritisieren, auch öffentlich und im Internet; über Religionen diskutieren; die Politik Israels kritisieren.
  • Verboten: andere Menschen beschimpfen; falsche Behauptungen über einzelne Personen öffentlich verbreiten (Frage 16); Nazi-, Hamas- oder IS-Symbole öffentlich zeigen; öffentlich zur Vernichtung Israels aufrufen.
  • Strafbar: den Holocaust leugnen – mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
  • Demonstrieren: Versammlungen müssen friedlich und ohne Waffen sein. Eine Demonstration unter freiem Himmel musst du vorher anmelden.

Wichtig ist auch: Die Grundrechte binden in erster Linie den Staat. Eine Behörde darf dich nicht wegen deiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder einer Behinderung benachteiligen. Im Alltag, etwa bei der Job- oder Wohnungssuche, schützt dich zusätzlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor Diskriminierung durch Private. Und: Ein Gesetz darf ein Grundrecht einschränken, es aber nie in seinem Kern antasten (Art. 19 Abs. 2).

Die Staatsprinzipien in Artikel 20

Artikel 20 beschreibt in vier Absätzen, wie Deutschland funktioniert:

  • Demokratie: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – das heißt Volkssouveränität (Frage 52). Das Volk wählt die Parlamente; es gibt mehrere Parteien, freie Wahlen und eine freie Presse.
  • Rechtsstaat: Die Gesetzgebung ist an die Verfassung gebunden, Regierung, Verwaltung und Gerichte an Gesetz und Recht. Die Staatsgewalt ist geteilt in Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.
  • Sozialstaat: Der Staat sorgt für sozialen Ausgleich, zum Beispiel durch Sozialversicherung, Kindergeld und Grundsicherung. Deutschlands Wirtschaftsform heißt soziale Marktwirtschaft – der Begriff selbst steht allerdings nicht im Grundgesetz.
  • Bundesstaat: Deutschland besteht aus 16 Ländern mit eigenen Parlamenten und Regierungen. Wie Bund und Länder zusammenarbeiten, zeigt der Ratgeber zum politischen System Deutschlands.
  • Republik: Das Staatsoberhaupt wird auf Zeit gewählt. Deutschland ist keine Monarchie.

Außerdem gibt Art. 20 Abs. 4 allen Deutschen ein Widerstandsrecht gegen jeden, der diese Ordnung beseitigen will – aber nur, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Rechtsstaat oder Diktatur?

„Rechtsstaat“ bedeutet: Alle Menschen und der Staat selbst müssen sich an die Gesetze halten (Frage 53). Den Unterschied zur Diktatur siehst du am besten im Vergleich mit der NS-Zeit und der DDR:

MerkmalRechtsstaatDiktatur
Gesetzegelten für alle, auch für Regierung und Behördendie Machthaber stehen über dem Gesetz
Gerichteunabhängigvom Regime gelenkt
Festnahmenur nach Gesetz; spätestens am Tag nach der Festnahme entscheidet ein Gerichtwillkürliche Verhaftungen
Wahlen und Parteienfreie Wahlen, mehrere Parteienkeine freien Wahlen, Parteiverbote
Pressefrei, keine ZensurZensur

Im Alltag heißt Rechtsstaat ganz praktisch: Wenn eine Behörde gegen dich entscheidet, kannst du dich wehren. Gegen einen falschen Bescheid legst du Widerspruch ein, gegen einen falschen Steuerbescheid Einspruch – und wenn das nicht hilft, kannst du vor Gericht gehen (Art. 19 Abs. 4). Selbstjustiz oder Verhaftungen durch eine Privatpolizei gibt es im Rechtsstaat nicht.

Kann man das Grundgesetz ändern?

Ja, aber nur mit großer Mehrheit: Nötig sind zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages und zwei Drittel der Stimmen im Bundesrat (Art. 79 Abs. 2). Manche Teile sind sogar ganz geschützt. Nach der Ewigkeitsklausel in Art. 79 Abs. 3 ist jede Änderung unzulässig, die die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung oder die Grundsätze aus Artikel 1 und Artikel 20 berührt – auch mit Zweidrittelmehrheit.

Deshalb kann auch eine Partei im Bundestag die Pressefreiheit nicht abschaffen (Frage 12): Sie ist ein Grundrecht, ihr Kern ist durch Art. 19 Abs. 2 geschützt, und eine freie Presse gehört zur Demokratie, die Art. 20 garantiert. Das Grundgesetz schützt sich auch selbst – man spricht von wehrhafter Demokratie. Eine Partei, die zum Beispiel eine Diktatur errichten will, ist verfassungswidrig. Verbieten kann sie nur das Bundesverfassungsgericht.

Häufige Fragen

Was steht in Artikel 1 des Grundgesetzes?

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Absatz 2 bekennt sich zu den Menschenrechten, Absatz 3 macht die Grundrechte zu unmittelbar geltendem Recht.

Wie viele Artikel hat das Grundgesetz?

Die Nummerierung reicht bis Artikel 146. Dazu kommen später eingefügte Artikel wie 16a oder 20a, einige Artikel sind weggefallen. Die Grundrechte stehen in den Artikeln 1 bis 19.

Was bedeutet „freiheitliche demokratische Grundordnung“?

Gemeint sind die unverzichtbaren Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung. Nach dem Bundesverfassungsgericht gehören dazu vor allem die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Rechtsstaat. Zu dieser Ordnung bekennst du dich bei der Einbürgerung.

Wo kann ich das Grundgesetz lesen?

Kostenlos und aktuell auf gesetze-im-internet.de. Dort gibt es auch eine englische Übersetzung; rechtlich verbindlich ist nur der deutsche Text.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.