Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Einbürgerung im Alter: Erleichterungen für ältere Menschen
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Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine feste Altersgrenze: Wer wegen Alter, Krankheit oder Behinderung kein B1 und keinen Test schaffen kann, wird davon befreit (§ 10 Abs. 6 StAG) – meist mit ärztlichem Attest.
- Gastarbeiter (Anwerbeabkommen, Einreise bis 30. Juni 1974) und DDR-Vertragsarbeiter (Einreise bis 13. Juni 1990) brauchen nur mündliches Alltagsdeutsch und keinen Einbürgerungstest.
- Das gilt auch für Ehepartner, die ihnen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind.
- Beim Lebensunterhalt gibt es für diese Gruppe eine Ausnahme; andere Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter können nur auf eine Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG) hoffen.
- Seit dem 27. Juni 2024 verlangt Deutschland nicht mehr, dass du deine alte Staatsangehörigkeit aufgibst – ob du sie behältst, entscheidet dein Herkunftsland.
Für ältere Menschen gibt es bei der Einbürgerung Erleichterungen – aber nicht automatisch ab einem bestimmten Alter. Kannst du wegen deines Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung kein Deutsch auf B1 lernen oder den Einbürgerungstest nicht ablegen, wirst du davon befreit (§ 10 Abs. 6 StAG). Das weist du meist mit einem ärztlichen Attest nach. Für die Gastarbeitergeneration und frühere Vertragsarbeiter der DDR gelten seit dem 27. Juni 2024 eigene Regeln: Mündliches Alltagsdeutsch reicht, der Einbürgerungstest entfällt, und beim Lebensunterhalt gibt es eine Ausnahme.
Befreiung wegen Alter, Krankheit oder Behinderung
Das Gesetz sagt: Von Sprachnachweis und Einbürgerungstest wird abgesehen, wenn du sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kannst. Liegen die Voraussetzungen vor, muss die Behörde darauf verzichten – das ist keine Ermessensfrage. Sie darf dann auch keine geringeren Kenntnisse verlangen.
Wichtig ist: Ein bestimmtes Alter allein reicht nicht. Nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums prüft die Behörde im Einzelfall, ob du trotz deines Alters noch B1 und das Wissen für den Test erwerben könntest. Dabei zählen zum Beispiel deine Schulbildung, deine Lernfähigkeit und deine Lebensumstände.
So bereitest du den Nachweis vor:
- Bitte deine Ärztin oder deinen Arzt um ein Attest, das die Diagnose nennt und beschreibt, wie sie dein Deutschlernen beeinträchtigt.
- Bei einer Krankheit verlangen die Behörden in der Regel ein fachärztliches Attest.
- Ist die Einschränkung offensichtlich, kann ein Attest entbehrlich sein. Die Behörde kann aber auch ein Gutachten verlangen.
Daneben gibt es eine Härtefallregel (§ 10 Abs. 4a StAG): Schaffst du B1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht, zum Beispiel weil du einen nahen Angehörigen pflegst, kann mündliches Alltagsdeutsch genügen. In diesem Fall entfällt auch der Einbürgerungstest. Mehr zu allen Befreiungen: Wer muss keinen Einbürgerungstest machen? Welche Sprachnachweise sonst anerkannt werden, steht in Deutschkenntnisse für die Einbürgerung.
Gastarbeiter und Vertragsarbeiter: die Regeln seit 2024
Mit der Reform vom 27. Juni 2024 hat der Gesetzgeber die Generation anerkannt, die Deutschland mit aufgebaut hat, aber oft kaum Sprach- und Integrationskurse bekam. Die Sonderregeln gelten für dich, wenn du
- im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik eingereist bist – Abkommen gab es zum Beispiel mit Italien, Spanien, Griechenland, der Türkei, Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien,
- als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die DDR gekommen bist – etwa aus Vietnam, Mosambik, Angola, Kuba oder Polen,
- oder als Ehepartner einer dieser Personen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen bist, in der Regel innerhalb von 10 Jahren.
Dann gilt:
- Sprache: Es reicht, wenn du dich im Alltag ohne nennenswerte Probleme mündlich auf Deutsch verständigen kannst. Eine schriftliche Prüfung brauchst du nicht. Ein Zertifikat auf Niveau A1 genügt als Nachweis; ohne Zertifikat klärt die Behörde das in einem Gespräch, etwa über dich, deine Familie und deinen Antrag.
- Einbürgerungstest: entfällt.
- Lebensunterhalt: Beziehst du Grundsicherung im Alter, andere Sozialhilfe oder Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), steht das der Einbürgerung nicht im Weg, wenn du das nicht selbst zu verantworten hast.
Deinen Status musst du glaubhaft machen. Hilfreich sind alte Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnisse, Aufenthaltserlaubnisse oder Visa. Fehlen die Papiere, können der Rentenbescheid oder der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung helfen. Die Behörde kann außerdem das gespeicherte Datum deiner ersten Einreise abfragen.
Rente und Lebensunterhalt
Eine eigene Rente ist Einkommen. Reicht sie – eventuell zusammen mit anderem Einkommen – für deinen Lebensunterhalt, ist diese Voraussetzung erfüllt.
Schwierig wird es mit Grundsicherung im Alter. Sie gehört zur Sozialhilfe (SGB XII), und seit dem 27. Juni 2024 gibt es beim Lebensunterhalt nur noch drei gesetzliche Ausnahmen. Für Rentnerinnen und Rentner passt davon meist nur die Regel für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter. Die beiden anderen Ausnahmen knüpfen an eine Vollzeitbeschäftigung in der Familie an.
Für alle anderen bleibt die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG mit einer Einzelfallprüfung. Nach den Anwendungshinweisen des Bundesinnenministeriums kommt das vor allem in Frage, wenn du lange gearbeitet, aber wenig verdient hast und deshalb ergänzend Grundsicherung bekommst. Kindererziehungszeiten in Deutschland werden dabei berücksichtigt. Wer dagegen über viele Jahre nicht gearbeitet und keine Altersvorsorge aufgebaut hat, obwohl es möglich gewesen wäre, hat kaum Chancen. Mehr dazu in Lebensunterhalt und Einbürgerung.
Wer bekommt welche Erleichterung?
| Personengruppe | Deutsch | Einbürgerungstest | Lebensunterhalt |
|---|---|---|---|
| Gastarbeiter (Anwerbeabkommen, Einreise bis 30. Juni 1974) | mündliches Alltagsdeutsch | entfällt | Ausnahme, wenn Leistungsbezug nicht selbst verschuldet |
| DDR-Vertragsarbeiter (Einreise bis 13. Juni 1990) | mündliches Alltagsdeutsch | entfällt | wie Gastarbeiter |
| Nachgezogene Ehepartner dieser Gruppen | mündliches Alltagsdeutsch | entfällt | wie Gastarbeiter |
| Altersbedingt, krank oder behindert (mit Attest) | entfällt | entfällt | normale Regeln |
| Härtefall trotz ernsthafter Bemühungen | mündliches Alltagsdeutsch | entfällt | normale Regeln |
| Andere ältere Menschen | B1 | ja | normale Regeln, sonst Ermessen (§ 8) |
Alle anderen Voraussetzungen – etwa 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, keine relevanten Vorstrafen und das Bekenntnis zum Grundgesetz – gelten für alle Gruppen. Den kompletten Überblick findest du in Voraussetzungen der Einbürgerung.
Doppelte Staatsangehörigkeit: Ein alter Hinderungsgrund fällt weg
Früher musste man bei der Einbürgerung meist seine alte Staatsangehörigkeit aufgeben. Für viele Menschen aus der Gastarbeitergeneration war das ein Grund, auf den deutschen Pass zu verzichten. Seit dem 27. Juni 2024 verlangt Deutschland das nicht mehr. Ob du deine bisherige Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet aber dein Herkunftsland. Mehr dazu: Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Praktische Tipps für den Antrag
- Lass dich beraten. Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer hilft kostenlos bei Fragen rund um Behörden und Anträge. Beratungsstellen in deiner Nähe findest du über BAMF-NAvI.
- Sammle alte Unterlagen früh. Alte Pässe, Arbeitsverträge und Arbeitserlaubnisse sind wertvoll. Einen aktuellen Versicherungsverlauf kannst du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Was die Behörde sonst verlangt: Unterlagen für die Einbürgerung.
- Nimm Familie mit. Kinder oder Enkel können bei Formularen und Online-Anträgen helfen und dich zu Terminen begleiten.
- Sprich Erleichterungen offen an. Sag beim ersten Kontakt, ob du als Gastarbeiter gekommen bist oder ein Attest hast. Die Behörden sollen inzwischen in der Regel einen persönlichen Termin mit dir durchführen.
- Frag nach der Gebühr. Die Einbürgerung kostet 255 Euro. In manchen Fällen sind eine Ermäßigung, ein Erlass oder Ratenzahlung möglich.
Musst du den Einbürgerungstest doch machen, lerne in kleinen Schritten: jeden Tag ein paar Übungsfragen bringen mehr als lange Sitzungen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter muss man keinen Einbürgerungstest mehr machen?
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Befreit bist du, wenn du den Test altersbedingt, wegen Krankheit oder wegen einer Behinderung nicht schaffen kannst. Das prüft die Behörde im Einzelfall, meist anhand eines ärztlichen Attests.
Müssen Gastarbeiter den Einbürgerungstest machen?
Nein. Wer im Rahmen eines Anwerbeabkommens bis zum 30. Juni 1974 in die Bundesrepublik oder als Vertragsarbeiter bis zum 13. Juni 1990 in die DDR kam, ist seit dem 27. Juni 2024 vom Test befreit. Das gilt auch für Ehepartner, die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind.
Kann ich mit Grundsicherung im Alter eingebürgert werden?
Grundsicherung gehört zur Sozialhilfe, deshalb ist der Lebensunterhalt normalerweise nicht gesichert. Ausnahmen gibt es für Gastarbeiter und Vertragsarbeiter, die den Bezug nicht selbst zu verantworten haben; alle anderen können nur auf eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG hoffen.
Wie weise ich nach, dass ich als Gastarbeiter nach Deutschland gekommen bin?
Zum Beispiel mit altem Arbeitsvertrag, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Visum. Fehlen diese Papiere, helfen oft der Rentenbescheid oder der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung; auch eine glaubhafte Schilderung mit Belegen kann reichen.
Gibt es eine Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr für Rentner?
Die Gebühr beträgt 255 Euro. In manchen Fällen sind Ermäßigung, Erlass oder Ratenzahlung möglich – frag bei deiner Einbürgerungsbehörde nach. Alle Kosten: Was kostet die Einbürgerung?
Quellen
- StAG § 10 (gesetze-im-internet.de)
- StAG § 8 (gesetze-im-internet.de)
- BMI: Einbürgerung
- BMI: Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG 2025)
- BAMF-NAvI: Beratung und Kurse finden
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.