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Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Einbürgerung nach 3 Jahren: Was von der Turbo-Einbürgerung bleibt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Einbürgerung nach drei Jahren („Turbo-Einbürgerung“) ist seit dem 30. Oktober 2025 abgeschafft. Heute gilt in der Regel: mindestens fünf Jahre Aufenthalt.
  • Sie galt nur vom 27. Juni 2024 bis 29. Oktober 2025 und setzte C1-Deutsch und besondere Integrationsleistungen voraus – 2025 nutzten sie nur rund 1.500 Menschen.
  • Für laufende Anträge ist keine offizielle Übergangsregel bestätigt; das Verwaltungsgericht Trier hat einen vorher gestellten Antrag bereits nach neuem Recht beurteilt. Frag bei deiner Einbürgerungsbehörde nach.
  • Nach drei Jahren geht es nur noch in Sonderfällen, vor allem als Ehe- oder Lebenspartner von Deutschen (§ 9 StAG).

Nein, die Einbürgerung nach drei Jahren wegen besonderer Integrationsleistungen gibt es nicht mehr. Die sogenannte Turbo-Einbürgerung galt nur vom 27. Juni 2024 bis zum 29. Oktober 2025. Seit dem 30. Oktober 2025 brauchst du in der Regel mindestens fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland. Nach drei Jahren geht es heute nur noch in Sonderfällen – vor allem, wenn du mit einer oder einem Deutschen verheiratet bist.

Was die Turbo-Einbürgerung war

Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sank die Mindestaufenthaltszeit am 27. Juni 2024 von acht auf fünf Jahre. Zusätzlich konnte sie auf bis zu drei Jahre verkürzt werden (§ 10 Abs. 3 StAG in der damaligen Fassung). Dafür brauchtest du besondere Integrationsleistungen – zum Beispiel sehr gute Leistungen in Schule, Ausbildung oder Beruf oder ehrenamtliches Engagement –, Deutsch auf C1-Niveau und einen Lebensunterhalt ganz ohne öffentliche Leistungen. Alle anderen Voraussetzungen wie der Einbürgerungstest galten auch hier.

Genutzt haben die Regel nur wenige. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2025 rund 1.500 Menschen mit verkürzter Aufenthaltszeit wegen besonderer Integrationsleistungen eingebürgert – weniger als 1 Prozent aller Einbürgerungen. Die große Mehrheit kam über die normalen Wege: 72 Prozent waren Einbürgerungen nach mindestens fünf Jahren Aufenthalt, 19 Prozent Miteinbürgerungen von Ehepartnern und Kindern.

Zeitleiste: von acht über drei zu fünf Jahren

DatumWas geschahMindestaufenthalt
bis 26. Juni 2024alte Rechtslage8 Jahre; 7 mit Integrationskurs, 6 bei besonderen Integrationsleistungen
27. Juni 2024Reform des Staatsangehörigkeitsrechts tritt in Kraft5 Jahre; 3 bei besonderen Integrationsleistungen und C1
8. Oktober 2025Bundestag beschließt die Abschaffung der Drei-Jahres-Regelnoch unverändert
17. Oktober 2025Bundesrat lässt das Gesetz passierennoch unverändert
27. Oktober 2025Gesetz wird ausgefertigt (BGBl. 2025 I Nr. 256)noch unverändert
30. Oktober 2025Abschaffung tritt in Kraft, § 10 Abs. 3 StAG fällt weg5 Jahre

Wichtig: Die fünf Jahre von 2024 bleiben. Zurück zu acht Jahren ging es nicht, und auch die doppelte Staatsbürgerschaft ist weiter erlaubt.

Was gilt für Anträge, die schon laufen?

Du hast deinen Antrag vor dem 30. Oktober 2025 nach der Drei-Jahres-Regel gestellt, und es gibt noch keine Entscheidung? Eine offizielle Übergangsregel dafür ist nicht bestätigt. Das Verwaltungsgericht Trier hat im Dezember 2025 festgestellt, dass das Änderungsgesetz keine Übergangsvorschrift enthält, und einen im April 2025 gestellten Antrag nach neuem Recht beurteilt – maßgeblich sei die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung (Urteil vom 3. Dezember 2025, 8 K 5461/25.TR, damals noch nicht rechtskräftig). Rechne also damit, dass auch dein Antrag nach der neuen Rechtslage entschieden wird – mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt. Frag bei deiner Einbürgerungsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) nach, wie sie mit deinem Antrag umgeht.

  • Verfahren dauern oft viele Monate, in Großstädten auch über ein Jahr. Manche erreichen die fünf Jahre deshalb noch während des Verfahrens. Frag, ob dein Antrag dann weiterlaufen kann.
  • Bevor du einen Antrag zurücknimmst, klär die Kosten: Bei Rücknahme oder Ablehnung nach Beginn der Bearbeitung fallen 25 Euro bis zur vollen Gebühr von 255 Euro an.
  • Deine Nachweise wie Sprachzertifikat und Testzertifikat kannst du für einen späteren Antrag weiter nutzen.

Nach drei Jahren? Diese Wege gibt es noch

  • Ehe- oder Lebenspartner von Deutschen (§ 9 StAG): Du sollst eingebürgert werden, wenn du seit drei Jahren rechtmäßig in Deutschland lebst und die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft seit zwei Jahren besteht. Besteht sie seit drei Jahren, kann die Aufenthaltszeit aus Gründen des öffentlichen Interesses weiter verkürzt werden. B1, Einbürgerungstest, Lebensunterhalt, Straffreiheit und Bekenntnis brauchst du trotzdem. Details: Einbürgerung als Ehepartner.
  • Miteinbürgerung (§ 10 Abs. 2 StAG): Wer eingebürgert wird, kann Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder mit einbürgern lassen, auch wenn sie noch keine fünf Jahre hier leben. Als Richtwert gelten für Ehepartner etwa vier Jahre Aufenthalt bei zwei Jahren Ehe, für Kinder etwa drei Jahre – bei Kindern unter sechs die Hälfte ihres Lebens. Die übrigen Voraussetzungen müssen sie selbst erfüllen.
  • Geburt in Deutschland (§ 4 Abs. 3 StAG): Kinder ausländischer Eltern werden mit der Geburt deutsch, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig hier lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat – ganz ohne Einbürgerung. Mehr dazu unter Kinder und Einbürgerung.
  • Nachfahren von NS-Verfolgten: Für Menschen, die in der NS-Zeit ausgebürgert wurden, und ihre Nachkommen gibt es mit der Wiedergutmachungseinbürgerung einen eigenen Weg mit anderen Regeln.

So kommst du heute am schnellsten zum deutschen Pass

Die fünf Jahre kannst du nicht abkürzen. Du kannst aber dafür sorgen, dass danach keine Zeit verloren geht:

  1. Prüf deine Aufenthaltszeit und deinen Titel: Zählen alle Jahre als rechtmäßiger Aufenthalt, und hast du einen passenden Aufenthaltstitel, etwa eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU? Das Wichtigste steht in den Voraussetzungen der Einbürgerung.
  2. Mach den B1-Nachweis früh, nicht erst im fünften Jahr. Wie das geht, erklärt Deutschkenntnisse für die Einbürgerung.
  3. Leg den Einbürgerungstest rechtzeitig ab. Das Ergebnis kommt per Post, normalerweise nach sechs bis acht Wochen, zuletzt deutlich später. Wo du dich anmeldest, steht unter Einbürgerungstest anmelden. Vorher kannst du mit einer Probeprüfung testen, ob du bereit bist.
  4. Sammle die Unterlagen vollständig, bevor du den Antrag stellst: Pass, Aufenthaltstitel, Einkommensnachweise, Urkunden mit Übersetzungen. Die Liste findest du in der Checkliste der Unterlagen.
  5. Stell den Antrag, sobald du alle Voraussetzungen erfüllst. Viele Behörden bieten inzwischen einen Online-Antrag an.
  6. Plane die Bearbeitungszeit ein: oft viele Monate, in Großstädten auch über ein Jahr. Mehr dazu unter Wie lange dauert die Einbürgerung?.

Häufige Fragen

Kann ich mich nach 3 Jahren noch einbürgern lassen?

Nur in Sonderfällen: als Ehe- oder Lebenspartner einer oder eines Deutschen (§ 9 StAG) oder wenn du mit einem Familienmitglied miteingebürgert wirst. Die Einbürgerung nach drei Jahren wegen besonderer Integrationsleistungen ist seit dem 30. Oktober 2025 abgeschafft.

Was passiert mit meinem laufenden Antrag auf Einbürgerung nach 3 Jahren?

Eine offizielle Übergangsregel ist nicht bestätigt, und das Verwaltungsgericht Trier hat im Dezember 2025 einen vorher gestellten Antrag nach neuem Recht beurteilt. Rechne damit, dass mit mindestens fünf Jahren entschieden wird, und sprich mit deiner Behörde, bevor du den Antrag zurücknimmst.

Bringt ein C1-Zertifikat noch Vorteile bei der Einbürgerung?

Es verkürzt die Wartezeit nicht mehr. Als Sprachnachweis erfüllt es die B1-Anforderung aber sicher und hilft dir im Beruf.

Wie lange musste man vor 2024 in Deutschland leben, um eingebürgert zu werden?

Bis zum 26. Juni 2024 waren es in der Regel acht Jahre. Mit Integrationskurs reichten sieben, bei besonderen Integrationsleistungen sechs Jahre.

Wie viele Menschen wurden über die Turbo-Einbürgerung eingebürgert?

2025 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 1.500 Personen – weniger als 1 Prozent aller Einbürgerungen in diesem Jahr.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.