Zum Inhalt springen

Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag

Einbürgerung beantragen: Der Ablauf Schritt für Schritt

5 Min. LesezeitRead this guide in English

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Antrag stellst du bei der Einbürgerungsbehörde deines Wohnorts – in vielen Städten online, in Berlin nur online.
  • Mach B1-Prüfung und Einbürgerungstest vor dem Antrag: Das Testergebnis braucht derzeit rund 11 bis 12 Wochen.
  • Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenem, 51 Euro pro miteingebürgertem Kind.
  • Behörden sollen seit August 2025 in der Regel ein persönliches Gespräch führen; dazu kommen Sicherheitsabfragen.
  • Deutsch bist du erst mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde, in der Regel bei einer Einbürgerungsfeier.

Die Einbürgerung beantragst du bei der Einbürgerungsbehörde (Staatsangehörigkeitsbehörde) deines Wohnorts – in vielen Städten inzwischen online. Am schnellsten geht es, wenn du Sprachzertifikat und Einbürgerungstest schon vor dem Antrag hast und alle Unterlagen vollständig einreichst. Danach prüft die Behörde deinen Antrag, lädt dich in der Regel zu einem persönlichen Gespräch ein und fragt bei Sicherheitsbehörden nach. Deutsch bist du erst, wenn dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird.

Der Ablauf im Überblick

  1. Voraussetzungen prüfen: fünf Jahre Aufenthalt, passender Titel, Lebensunterhalt, keine relevanten Vorstrafen.
  2. B1-Zertifikat besorgen: falls du noch keinen anderen Nachweis hast.
  3. Einbürgerungstest ablegen: Das Ergebnis kommt per Post vom BAMF.
  4. Zuständige Behörde finden: je nach Wohnort Stadt, Landkreis oder zentrale Landesbehörde.
  5. Unterlagen sammeln: Pass, Urkunden, Einkommensnachweise, Zertifikate.
  6. Antrag stellen und Gebühr zahlen: 255 Euro pro Erwachsenem.
  7. Persönlicher Termin: Gespräch über das Bekenntnis und deine Deutschkenntnisse.
  8. Prüfung und Sicherheitsabfragen: meist die längste Phase.
  9. Bekenntnis und Urkunde: in der Regel bei einer Einbürgerungsfeier.
  10. Ausweis und Pass beantragen: beim Bürgeramt.

Vor dem Antrag: Sprache und Test zuerst

Prüf zuerst, ob du alle Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllst. Dann kümmere dich um die beiden Nachweise, die am längsten dauern: das B1-Sprachzertifikat und den Einbürgerungstest.

Für den Test meldest du dich bei einer vom BAMF zugelassenen Prüfstelle an, meist einer Volkshochschule. In Großstädten solltest du früh buchen – in Berlin vergeben Volkshochschulen Anmeldetermine teils rund drei Monate im Voraus. Wie das geht, steht unter Einbürgerungstest anmelden. Das BAMF wertet den Test zentral aus und schickt dir das Ergebnis per Post. Normal sind etwa sechs bis acht Wochen; Ende September 2026 dauerte es eher elf bis zwölf Wochen (mehr unter Einbürgerungstest-Ergebnis).

Hast du beide Nachweise schon beim Antrag, kann die Behörde sofort mit der Prüfung beginnen. Zum Lernen hilft ein Lernplan, der dich durch die 310 Fragen für dein Bundesland führt.

Die zuständige Behörde finden

Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde an deinem Wohnort. Das ist meist die Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise das Landratsamt; manche Länder und Städte haben eine zentrale Stelle. Wenn du unsicher bist, frag bei der Ausländerbehörde oder einer Migrationsberatung nach – Beratungsstellen in deiner Nähe findest du über BAMF-NAvI.

WohnortZuständige StelleAntrag
BerlinLandesamt für Einwanderung (LEA), seit 1. Januar 2024 zentralnur online
HamburgAmt für Migrationonline möglich
MünchenKreisverwaltungsreferat (KVR)online mit BundID oder BayernID
andere OrteStadt, Landkreis oder zentrale Landesbehördeje nach Behörde, vielerorts online
Wohnsitz im AuslandBundesverwaltungsamt (BVA) in Kölnerste Anlaufstelle oft die deutsche Auslandsvertretung

Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann nur in Ausnahmefällen eingebürgert werden. Ab 16 Jahren stellst du den Antrag selbst, für jüngere Kinder stellen ihn die Eltern. Bei gemeinsamem Sorgerecht braucht die Behörde für Kinder unter 16 die Zustimmung des anderen Elternteils. In Berlin zum Beispiel beantragst du Kinder unter 16 in deinem eigenen Online-Antrag mit; Ehepartner und Kinder ab 16 stellen dort einen eigenen Antrag.

Antrag stellen und Gebühr zahlen

Stell den Antrag erst, wenn deine Unterlagen für die Einbürgerung vollständig sind. Beim Online-Antrag lädst du Scans hoch; halte die Originale trotzdem bereit. Manche Behörden bieten vorher eine Beratung oder einen Online-Check an – Berlin und München zum Beispiel einen „Quick-Check“, mit dem du prüfst, ob dein Antrag voraussichtlich Erfolg hat.

Die Gebühr beträgt 255 Euro pro Erwachsenem und 51 Euro für jedes minderjährige Kind ohne eigenes Einkommen, das mit eingebürgert wird. Wann du zahlst, legt die Behörde fest – bei Online-Anträgen in Berlin und München zum Beispiel schon vor dem Absenden. Wird der Antrag nach Beginn der Bearbeitung abgelehnt oder ziehst du ihn dann zurück, wird trotzdem eine Gebühr von 25 Euro bis zur vollen Höhe fällig (§ 38 Abs. 2 StAG). Alle Posten findest du unter Kosten der Einbürgerung.

Nach dem Antrag: Gespräch und Prüfung

Die Behörde prüft deine Unterlagen und fordert fehlende Nachweise nach. Zertifikate und Urkunden prüft sie auf Echtheit. Außerdem fragt sie beim Bundeszentralregister und bei den Sicherheitsbehörden nach – allein diese Sicherheitsabfragen dauern in München derzeit vier bis sechs Monate.

Nach einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 18. August 2025 sollen die Behörden in der Regel einen persönlichen Termin mit dir machen. Dort geht es darum, ob du das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Loyalitätserklärung wirklich verstehst. Die Behörde kann sich außerdem ein Bild davon machen, ob deine Deutschkenntnisse zu deinem Zertifikat passen. Bereite dich vor, indem du übst, die Inhalte in eigenen Worten zu erklären – Hilfe dazu unter Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Wie lange das alles dauert, hängt stark von der Behörde ab: oft viele Monate, in Großstädten auch über ein Jahr. Mehr unter Wie lange dauert die Einbürgerung?

Bekenntnis, Einbürgerungsfeier und Urkunde

Ist alles geprüft, bekommst du einen Termin für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Seit 2024 soll das im Rahmen einer öffentlichen Einbürgerungsfeier passieren. Vorher sprichst du – ab 16 Jahren – das feierliche Bekenntnis nach § 16 StAG:

Erst mit der Aushändigung der Urkunde wirst du deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger. Bis dahin gilt dein bisheriger Aufenthaltsstatus – halte ihn gültig.

Danach: Personalausweis und Reisepass

Ab 16 Jahren musst du als Deutsche oder Deutscher einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Beides beantragst du beim Bürgeramt. Der Personalausweis kostet seit dem 7. Februar 2026 46 Euro (unter 24 Jahren 27,60 Euro), der Reisepass 70 Euro (unter 24 Jahren 37,50 Euro). Was sonst noch ansteht, liest du unter Eingebürgert – und jetzt?

So vermeidest du Verzögerungen

  • Vollständig einreichen: Jede Nachforderung verlängert das Verfahren.
  • Test und B1 vorher erledigen: Allein das Testergebnis braucht derzeit rund elf bis zwölf Wochen.
  • Dokumente gültig halten: Der Antrag ändert deinen Aufenthaltsstatus nicht. Verlängere Pass und Aufenthaltstitel rechtzeitig.
  • Schnell antworten: Reagiere zügig auf Briefe und Nachforderungen der Behörde.
  • Änderungen mitteilen: Sag Bescheid bei Umzug, Jobwechsel, Heirat oder Geburt eines Kindes. Nach einem Umzug in eine andere Stadt kann eine andere Behörde zuständig sein.
  • Nur echte Nachweise: Wer täuscht, droht, besticht oder vorsätzlich falsche Angaben macht, ist seit dem 24. Dezember 2025 für zehn Jahre von der Einbürgerung ausgeschlossen (§ 35a StAG).

Häufige Fragen

Kann ich die Einbürgerung online beantragen?

In vielen Städten ja. In Berlin geht es nur online beim Landesamt für Einwanderung, in München über BundID oder BayernID, in Hamburg ist ein Online-Antrag möglich. Ob und wie es bei dir funktioniert, steht auf der Website deiner Einbürgerungsbehörde.

Muss ich den Einbürgerungstest vor dem Antrag machen?

Die Behörde braucht das Zertifikat, bevor sie entscheiden kann. Mach den Test deshalb am besten vorher – das Ergebnis kommt derzeit erst nach rund elf bis zwölf Wochen per Post.

Was fragt die Behörde beim persönlichen Termin?

Vor allem, ob du verstehst, wozu du dich mit dem Bekenntnis zum Grundgesetz und zur historischen Verantwortung Deutschlands verpflichtest. Die Behörde kann dabei auch prüfen, ob deine Deutschkenntnisse zu deinem Sprachzertifikat passen.

Wo beantrage ich die Einbürgerung, wenn ich im Ausland lebe?

Beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Wer dauerhaft im Ausland lebt, kann aber nur in Ausnahmefällen eingebürgert werden; erste Anlaufstelle ist oft die deutsche Botschaft oder das Konsulat.

Kann ich meinen Einbürgerungsantrag zurückziehen?

Ja. Hat die Behörde schon mit der Bearbeitung begonnen, kann aber eine Gebühr von 25 Euro bis zur vollen Einbürgerungsgebühr anfallen (§ 38 StAG). Kläre deshalb vor dem Antrag, ob du alle Voraussetzungen erfüllst.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

Weiterlesen

Alle Ratgeber

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.