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Wissen für den Test

Das politische System Deutschlands einfach erklärt

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Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und ein Bundesstaat aus 16 Ländern. Staatsoberhaupt ist die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident.
  • Die Staatsgewalt ist geteilt: Legislative (Bundestag und Bundesrat), Exekutive (Regierung, Verwaltung, Polizei) und Judikative (Gerichte).
  • Auf Bundesebene wählt das Volk direkt nur den Bundestag. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler, die Bundesversammlung wählt das Staatsoberhaupt.
  • Die Länder wirken über den Bundesrat an Bundesgesetzen mit und sind zum Beispiel für die Schulen zuständig.
  • Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe legt das Grundgesetz aus und kann Gesetze aufheben.

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie, ein Rechtsstaat und ein Bundesstaat. Das Volk wählt den Bundestag. Der Bundestag wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler; zusammen mit den Ministerinnen und Ministern bildet sie oder er die Bundesregierung. Staatsoberhaupt ist die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident, vor allem mit repräsentativen Aufgaben. Die 16 Bundesländer haben eigene Parlamente und Regierungen und wirken über den Bundesrat an den Gesetzen des Bundes mit. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht.

Die Grundlagen: Demokratie, Republik, Bundesstaat

Die wichtigsten Regeln stehen in Artikel 20 des Grundgesetzes: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Und: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Das nennt man Volkssouveränität. Das Volk übt die Macht vor allem in Wahlen aus.

  • Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger wählen ihre Vertreter in freien Wahlen und können so die Regierung wechseln.
  • Parlamentarisch: Die Regierung braucht eine Mehrheit im Parlament. Der Bundestag wählt die Kanzlerin oder den Kanzler und kontrolliert die Regierung.
  • Republik: Es gibt keinen König und keine Königin. Das Staatsoberhaupt wird auf Zeit gewählt.
  • Bundesstaat: Die Macht ist auf den Bund und 16 Länder verteilt. Den vollen Namen „Bundesrepublik Deutschland“ solltest du kennen.

Gewaltenteilung: Wer macht, wer führt aus, wer kontrolliert?

Damit niemand zu viel Macht hat, ist die Staatsgewalt auf drei Bereiche verteilt:

StaatsgewaltAufgabeWer gehört dazu?
Legislative (gesetzgebende Gewalt)Gesetze beschließenBundestag, Bundesrat; in den Ländern die Landtage
Exekutive (vollziehende Gewalt)Gesetze ausführen, regierenBundesregierung, Landesregierungen, Ministerien, Verwaltung, Polizei, Finanzamt
Judikative (rechtsprechende Gewalt)Recht sprechenGerichte, Richterinnen und Richter

Dazu kommt die Teilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Presse wird manchmal „vierte Gewalt“ genannt, weil sie Politik kritisch begleitet – eine staatliche Gewalt ist sie aber nicht. Kontrolle kommt auch aus dem Parlament selbst: Die Opposition, also alle Abgeordneten, die nicht zu den Regierungsparteien gehören, kontrolliert die Regierung.

Die Verfassungsorgane im Überblick

VerfassungsorganWer gehört dazu?Wichtigste AufgabenWie bestimmt?
Bundestag630 AbgeordneteGesetze beschließen, Kanzler/in wählen, Regierung kontrollieren, Haushalt beschließenvom Volk gewählt, alle 4 Jahre
BundesratMitglieder der 16 LandesregierungenMitwirkung der Länder an Bundesgesetzenvon den Landesregierungen entsandt
BundesregierungBundeskanzler/in und Bundesminister/innen (Bundeskabinett)regieren, die meisten Gesetzentwürfe einbringenKanzler/in vom Bundestag gewählt, Minister/innen vom Staatsoberhaupt ernannt
Bundespräsident/inStaatsoberhauptDeutschland repräsentieren, Gesetze unterzeichnen, Kanzler/in vorschlagen und ernennenvon der Bundesversammlung, für 5 Jahre
BundesversammlungBundestagsabgeordnete und gleich viele Delegierte der Länderwählt das Staatsoberhaupttritt nur für diese Wahl zusammen
Bundesverfassungsgericht16 Richterinnen und Richter in KarlsruheGrundgesetz auslegen, Gesetze prüfen, über Parteiverbote entscheidenje zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt

Bundestag

Der Bundestag ist das Parlament für ganz Deutschland. Er sitzt im Reichstagsgebäude in Berlin. Seit der Wahlrechtsreform hat er fest 630 Sitze. Die Abgeordneten einer Partei bilden eine Fraktion; zur Präsidentin oder zum Präsidenten des Bundestages wird meistens ein Mitglied der stärksten Fraktion gewählt. Der Bundestag beschließt die Gesetze und den Bundeshaushalt und entscheidet über Einsätze der Bundeswehr im Ausland. Wie die Abgeordneten gewählt werden, erklärt der Ratgeber Wahlen in Deutschland.

Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus der Kanzlerin oder dem Kanzler und den Bundesministerinnen und -ministern. Die Kanzlerin oder der Kanzler wird auf Vorschlag des Staatsoberhaupts vom Bundestag gewählt, braucht dafür in der Regel die Mehrheit aller Abgeordneten, leitet das Kabinett und bestimmt die Richtlinien der Politik. Arbeitsort ist das Bundeskanzleramt in Berlin. Die Ministerinnen und Minister schlägt die Kanzlerin oder der Kanzler vor, ernannt werden sie von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten. Abwählen kann der Bundestag die Kanzlerin oder den Kanzler nur, indem er gleichzeitig eine Nachfolge wählt (konstruktives Misstrauensvotum).

Bundespräsidentin oder Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt repräsentiert Deutschland im In- und Ausland, prüft und unterzeichnet Gesetze, ernennt die Regierung und ehrt Menschen mit dem Bundesverdienstkreuz. Regieren tut es nicht. Gewählt wird es nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung – für fünf Jahre, eine direkte Wiederwahl ist nur einmal möglich, und man muss mindestens 40 Jahre alt sein. Amtssitz ist Schloss Bellevue in Berlin.

Bundesrat

Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierungen, nicht gewählte Abgeordnete. Jedes Land hat je nach Einwohnerzahl 3 bis 6 Stimmen, zusammen 69. Weil sich die Mehrheit im Bundesrat nach jeder Landtagswahl ändern kann, beeinflussen Wahlen in den Ländern auch die Bundespolitik: Verliert die Bundesregierung ihre Mehrheit im Bundesrat, wird das Regieren schwieriger (Frage 91).

Bundesverfassungsgericht

Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe entscheidet, wie das Grundgesetz auszulegen ist. Es kann Gesetze für ungültig erklären und als einziges Gericht eine Partei verbieten. Jede Person kann Verfassungsbeschwerde erheben, wenn sie meint, dass der Staat ihre Grundrechte verletzt hat.

Bund, Länder, Kommunen: Wer ist wofür zuständig?

Deutschland ist in drei Ebenen gegliedert: Bund, Länder und Kommunen. Die unterste Ebene sind die Gemeinden. Jedes Land hat ein eigenes Parlament und eine eigene Regierung, aber zum Beispiel keine eigene Armee und keinen Außenminister.

EbeneZuständig zum Beispiel fürSpitze
BundAußenpolitik, Verteidigung (Bundeswehr), Staatsangehörigkeitsrecht, SozialversicherungBundeskanzler/in
Länder (16)Schulen und Hochschulen, Polizei, KulturMinisterpräsident/in; in Berlin Regierende/r Bürgermeister/in, in Hamburg Erste/r Bürgermeister/in, in Bremen Präsident/in des Senats
Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise)Kitas, Meldeamt, Standesamt, Ordnungsamt, Müllabfuhr, NahverkehrBürgermeister/in, Landrat oder Landrätin

Ein gutes Beispiel ist die Einbürgerung: Das Staatsangehörigkeitsgesetz ist ein Bundesgesetz, deinen Einbürgerungsantrag bearbeitet aber eine Behörde deines Landes oder deiner Kommune. Alle Länder mit Hauptstadt und Regierungschef findest du bei den 16 Bundesländern und ihren Hauptstädten.

So entsteht ein Gesetz

  1. Entwurf: Die Bundesregierung, Abgeordnete aus dem Bundestag oder der Bundesrat bringen einen Gesetzentwurf ein. Die meisten Entwürfe kommen von der Bundesregierung; sie gehen zuerst zur Stellungnahme an den Bundesrat.
  2. Beratung: Der Bundestag berät den Entwurf in drei Lesungen. Dazwischen arbeiten die Fachausschüsse an den Details.
  3. Beschluss: Der Bundestag stimmt ab. Das Parlament beschließt das Gesetz – nicht die Regierung und nicht die Gerichte.
  4. Bundesrat: Bei Zustimmungsgesetzen, etwa wenn Finanzen oder Verwaltung der Länder betroffen sind, muss der Bundesrat zustimmen. Bei anderen Gesetzen kann er nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann. Bei Streit sucht der Vermittlungsausschuss einen Kompromiss.
  5. Unterschrift: Die Bundesregierung zeichnet gegen, die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident fertigt das Gesetz aus. Es wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Kraft. Den Weg im Detail zeigt der Bundestag.
  6. Kontrolle: Hält zum Beispiel eine Landesregierung oder ein Teil des Bundestages das Gesetz für verfassungswidrig, kann das Bundesverfassungsgericht es prüfen.

Typische Fallen im Einbürgerungstest

  • Das Volk wählt den Bundestag – nicht die Kanzlerin oder den Kanzler und nicht das Staatsoberhaupt (Frage 129).
  • Das Staatsoberhaupt wird von der Bundesversammlung gewählt, nicht vom Bundesrat (Frage 86).
  • Der Bundestag bildet nicht das Kabinett – die Ministerinnen und Minister ernennt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident (Frage 65).
  • Gerichte gehören zur Judikative, nicht zur Exekutive; Polizei, Finanzamt und Ministerien gehören zur Exekutive (Frage 63).
  • Die Presse ist keine staatliche Gewalt, eine „Direktive“ gibt es nicht, und die „Bürgerversammlung“ ist kein Verfassungsorgan.
  • Schulpolitik ist Sache der Bundesländer (Frage 49).

Häufige Fragen

Wer hat in Deutschland mehr Macht: die Kanzlerin/der Kanzler oder das Staatsoberhaupt?

Die Kanzlerin oder der Kanzler. Sie oder er leitet die Regierung und bestimmt die Richtlinien der Politik. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt, hat aber vor allem repräsentative und formale Aufgaben.

Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat?

Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Parlament mit 630 Abgeordneten. Im Bundesrat sitzen Mitglieder der 16 Landesregierungen; über ihn wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit.

Ist Deutschland eine präsidentielle oder eine parlamentarische Demokratie?

Eine parlamentarische Demokratie. Die Regierung hängt von der Mehrheit im Bundestag ab. Anders als in einem präsidentiellen System wie den USA führt das Staatsoberhaupt nicht die Regierung.

Kann das Volk in Deutschland direkt über Gesetze abstimmen?

Auf Bundesebene nicht – bundesweite Volksabstimmungen sieht das Grundgesetz nicht vor. Nur wenn Ländergrenzen neu gezogen werden, stimmen die Menschen in den betroffenen Ländern ab (Art. 29 GG). In den Ländern gibt es Volksbegehren und Volksentscheide, in Städten und Gemeinden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide.

Quellen

Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.

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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.