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Einbürgerungstest-Glossar: Wichtige Begriffe von A bis Z
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Das Wichtigste in Kürze
- Die 50 wichtigsten Begriffe aus dem Fragenkatalog, kurz erklärt – von Abgeordnete bis Zweitstimme.
- Typische Verwechslungen: Bundestag und Bundesrat, Koalition und Fraktion, Bundestag und Bundesversammlung.
- Die Staatsgewalt ist geteilt in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (vollziehende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung).
- Alle Erklärungen passen zu den richtigen Antworten im offiziellen Katalog.
Im Einbürgerungstest kommen immer wieder dieselben Fachbegriffe vor: Fraktion, Koalition, Rechtsstaat, Sozialversicherung. Hier findest du die 50 wichtigsten Begriffe aus dem offiziellen Fragenkatalog, kurz und in einfachem Deutsch erklärt – von A wie Abgeordnete bis Z wie Zweitstimme. Wir haben jede Erklärung mit den richtigen Antworten im Katalog abgeglichen.
Lerne die Begriffe am besten paarweise, denn viele falsche Antworten im Test stammen aus demselben Themenfeld: Bundestag und Bundesrat, Koalition und Fraktion, Legislative und Exekutive. Wie die Institutionen zusammenspielen, erklärt das politische System Deutschlands. Wenn du mit englischer Übersetzung lernst, lies auch Einbürgerungstest auf Englisch. Alle Fragen mit Lösungen findest du unter Alle Fragen.
A
- Abgeordnete: die Mitglieder eines Parlaments, die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden. Die Abgeordneten des Bundestages wählt das wahlberechtigte Volk.
- Aktives Wahlrecht: das Recht, wählen zu dürfen. Bei der Bundestagswahl haben es deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren; das Recht, selbst gewählt zu werden, heißt passives Wahlrecht.
- Arbeitsgericht: das Gericht für Konflikte in der Arbeitswelt. Kündigt dir deine Chefin oder dein Chef zu Unrecht, kannst du dort Kündigungsschutzklage erheben.
B
- Besatzungszonen: Nach dem Zweiten Weltkrieg teilten die vier Alliierten – USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich – Deutschland in vier Zonen, Berlin in vier Sektoren. In der sowjetischen Zone wurde 1949 die DDR gegründet; mehr in der Zeitleiste zur deutschen Geschichte.
- Betriebsrat: die gewählte Vertretung der Beschäftigten in einer Firma. Er hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Problemen mit dem Arbeitgeber.
- Briefwahl: Du gibst deine Stimme per Post ab statt im Wahllokal. Bei Bundestags- und Landtagswahlen ist das erlaubt.
- Bundeskanzlerin/Bundeskanzler: die Chefin oder der Chef der Bundesregierung, die oder der das Bundeskabinett leitet. Gewählt wird sie oder er vom Bundestag, auf Vorschlag der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten.
- Bundespräsidentin/Bundespräsident: das Staatsoberhaupt Deutschlands; die Hauptaufgabe ist, das Land zu repräsentieren. Sie oder er schlägt die Kanzlerin oder den Kanzler zur Wahl vor und ernennt die Bundesministerinnen und -minister – ausgesucht werden diese von der Kanzlerin oder vom Kanzler. Gewählt wird sie oder er nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung, für fünf Jahre.
- Bundesrat: die Vertretung der 16 Bundesländer auf Bundesebene, gebildet aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen. Über den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit.
- Bundesstaat: ein Staat aus mehreren Ländern mit eigenen Regierungen – dieses Prinzip heißt Föderalismus. Deutschland ist laut Artikel 20 Grundgesetz ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“; die Schulpolitik zum Beispiel ist Sache der Bundesländer.
- Bundestag: das Parlament für ganz Deutschland, vom Volk für vier Jahre gewählt. Seit der Wahl 2025 hat er nach einer Wahlrechtsreform feste 630 Sitze. Er beschließt Gesetze, kontrolliert die Regierung und wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler.
- Bundesverfassungsgericht: das Gericht in Karlsruhe, das für die Auslegung des Grundgesetzes zuständig ist. Gesetze macht es nicht – die beschließt das Parlament.
- Bundesversammlung: die Versammlung, die die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten wählt. Achtung: Die Kanzlerin oder den Kanzler wählt nicht sie, sondern der Bundestag.
- Bürgerinitiative: ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern für ein konkretes Ziel vor Ort, etwa den Erhalt einer Buslinie. Du kannst dich einer Initiative anschließen oder selbst eine gründen.
- Bürgermeisterin/Bürgermeister: das Oberhaupt einer Gemeinde. Auch die Regierungsspitze in Berlin und Hamburg trägt diesen Titel: Regierende/r Bürgermeister/in in Berlin, Erste/r Bürgermeister/in in Hamburg.
D
- Demokratie: wörtlich „Herrschaft des Volkes“. Dazu gehören regelmäßige, freie Wahlen, Meinungsfreiheit und mehrere Parteien, die die unterschiedlichen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger vertreten. Durch Wahlen kann die Mehrheit die Regierung wechseln. Pressezensur passt nicht zu einer Demokratie. Achtung: Fragt der Test nach der Staatsform, ist die Antwort „Republik“ (Frage 22).
- Diktatur: eine Herrschaft ohne freie Wahlen, ohne Pressefreiheit und ohne Schutz der Grundrechte. Die Nationalsozialisten errichteten 1933 eine Diktatur. Auch die DDR war eine Diktatur; mit der „Wende“ im Herbst 1989 begann ihr Weg zur Demokratie.
- Diskriminierung: die Benachteiligung eines Menschen, zum Beispiel wegen der Hautfarbe, einer Behinderung oder weil eine Frau Mutter ist. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet das.
E
- Ehrenamt: eine freiwillige, unbezahlte Tätigkeit, etwa in Vereinen und Verbänden. Das Ehrenamt als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen deutsche Staatsangehörige übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden.
- Einspruch/Widerspruch: Wege, sich gegen die Entscheidung einer Behörde zu wehren. Gegen einen falschen Steuerbescheid legst du Einspruch ein, gegen eine falsche Rechnung einer Behörde Widerspruch.
- Erststimme: die Stimme bei der Bundestagswahl für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in deinem Wahlkreis. Auf dem Stimmzettel steht sie links.
- Exekutive: die vollziehende Gewalt, die Gesetze ausführt – Regierung, Ministerien, Verwaltung wie das Finanzamt und die Polizei. Gerichte gehören nicht dazu.
F
- Fraktion: die Vereinigung der Abgeordneten einer Partei im Parlament; CDU und CSU bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion. Wechseln Abgeordnete die Fraktion, kann die Regierung ihre Mehrheit verlieren.
- Freizügigkeit: das Grundrecht, sich den Wohnort selbst auszusuchen.
- Fünf-Prozent-Hürde: Eine Partei braucht mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen (oder drei Direktmandate), um in den Bundestag zu kommen. Die Hürde gibt es, weil viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren.
G
- Gemeinde/Kommune: die unterste politische Ebene in Deutschland, neben Bund und Ländern. Die Gemeinde schickt dir vor einer Wahl die Wahlbenachrichtigung, und zur Gemeindeverwaltung gehört zum Beispiel das Ordnungsamt.
- Gewaltenteilung: Die Staatsgewalt ist auf drei Bereiche verteilt – Legislative, Exekutive und Judikative –, damit sie sich gegenseitig kontrollieren. Die Presse ist keine staatliche Gewalt.
- Gewerkschaft: ein Interessenverband der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gewerkschaften vertreten die Beschäftigten, nicht die Unternehmen.
- Grundgesetz: die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, verkündet am 23. Mai 1949. Artikel 1 garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde; mehr unter Grundgesetz und Grundrechte.
- Grundrechte: die im Grundgesetz garantierten Rechte, zum Beispiel Meinungsfreiheit, Pressefreiheit sowie Glaubens- und Gewissensfreiheit. Ein Grundrecht wie die Pressefreiheit kann nicht abgeschafft werden; das Grundrecht auf Asyl gilt nur für Ausländerinnen und Ausländer.
J
- Judikative: die rechtsprechende Gewalt, also die Gerichte. Richterinnen und Richter gehören zur Judikative – ihre Aufgabe ist es, Recht zu sprechen.
- Jugendamt: das Amt, das Eltern bei Erziehungsproblemen hilft. Wird ein Kind geschlagen oder muss es hungern, kann das Jugendamt es aus der Familie nehmen.
K
- Koalition: die Zusammenarbeit von Parteien, um gemeinsam eine Regierung zu bilden. Als „Ampelkoalition“ bezeichnet man zum Beispiel die Zusammenarbeit von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in einer Regierung.
L
- Landeszentrale für politische Bildung: eine Einrichtung deines Bundeslands, bei der du dich über politische Themen informieren kannst. In Schleswig-Holstein übernimmt diese Aufgabe die oder der Landesbeauftragte für politische Bildung.
- Landtag: das Parlament eines Bundeslands; in Berlin heißt es Abgeordnetenhaus, in Hamburg und Bremen Bürgerschaft. Gewählt wird es meist für fünf Jahre, in Bremen für vier – mehr unter Bundesländer und Hauptstädte.
- Legislative: die gesetzgebende Gewalt. Auf Bundesebene gehören der Bundestag und der Bundesrat dazu.
M
- Mehrheits- und Verhältniswahlrecht: So heißt das Wahlsystem bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wählst du eine Person in deinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei – und die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei bekommt.
- Meinungsfreiheit: das Grundrecht, seine Meinung frei zu sagen – auch gegen die Regierung und zum Beispiel im Internet. Eingeschränkt ist sie etwa bei der öffentlichen Verbreitung falscher Behauptungen über einzelne Personen.
- Ministerpräsidentin/Ministerpräsident: der Titel der Regierungschefin oder des Regierungschefs in den meisten Bundesländern. Ausnahmen sind die Stadtstaaten; in Bremen heißt das Amt zum Beispiel Präsidentin oder Präsident des Senats.
O
- Opposition: alle Abgeordneten, die nicht zu den Regierungsparteien gehören. Die Opposition kontrolliert die Regierung.
R
- Rechtsstaat: Alle Einwohnerinnen und Einwohner und auch der Staat selbst müssen sich an die Gesetze halten. Niemand darf zum Beispiel ohne Grund verhaftet werden.
S
- Schöffin/Schöffe: eine ehrenamtliche Richterin oder ein ehrenamtlicher Richter. Schöffinnen und Schöffen entscheiden zusammen mit den Berufsrichterinnen und -richtern über Schuld und Strafe.
- Soziale Marktwirtschaft: die Wirtschaftsform Deutschlands: Die Wirtschaft richtet sich nach Angebot und Nachfrage, aber der Staat sorgt für einen sozialen Ausgleich. Die DDR hatte dagegen eine Planwirtschaft.
- Sozialstaat: Der Staat sorgt für soziale Sicherheit, zum Beispiel über die Krankenversicherung und Leistungen wie das Kindergeld. Das Grundgesetz beschreibt Deutschland als „sozialen Bundesstaat“.
- Sozialversicherung: die gesetzliche Absicherung der Beschäftigten, bezahlt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam. Dazu gehören unter anderem Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, aber keine Lebensversicherung – mehr unter Fragen zu Arbeit und Sozialstaat.
- Stasi: die Abkürzung für das Ministerium für Staatssicherheit, den Geheimdienst der DDR.
V
- Volkshochschule (VHS): eine Einrichtung zur Weiterbildung, nicht nur für eine bestimmte Altersgruppe. An vielen Volkshochschulen kannst du auch den Einbürgerungstest ablegen.
- Volkssouveränität: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, so steht es in Artikel 20 des Grundgesetzes. Das Volk übt sie in Wahlen und Abstimmungen aus – und durch Parlamente, Regierung und Gerichte.
W
- Wahlgrundsätze: Bundestagswahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Artikel 38 Grundgesetz); im Katalog steht die Kurzform „frei, gleich, geheim“. Frei heißt: Niemand darf dich beeinflussen oder zwingen, und du hast durch deine Wahl keine Nachteile – wählen ist ein Recht, keine Pflicht.
Z
- Zweitstimme: die Stimme für eine Partei, rechts auf dem Stimmzettel. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Bundestag – mehr unter Wahlen in Deutschland.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Bundestag und Bundesrat?
Den Bundestag wählt das Volk direkt; er ist das Parlament für ganz Deutschland. Der Bundesrat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierungen. Beide gehören zur Legislative.
Was ist der Unterschied zwischen Fraktion und Koalition?
Eine Fraktion ist die Gruppe der Abgeordneten einer Partei im Parlament. Eine Koalition ist die Zusammenarbeit mehrerer Parteien, um gemeinsam eine Regierung zu bilden.
Wer wählt den Bundeskanzler und wer den Bundespräsidenten?
Die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler wählt der Bundestag. Die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten wählt die Bundesversammlung – für fünf Jahre, eine Wiederwahl direkt im Anschluss ist nur einmal möglich.
Muss ich die Begriffe auf Deutsch lernen?
Ja. Den Einbürgerungstest gibt es nur auf Deutsch, deshalb musst du die deutschen Begriffe im Test erkennen. Eine Übersetzung hilft beim Verstehen, ersetzt aber nicht das deutsche Wort.
Quellen
- BAMF: Gesamtfragenkatalog zum Test „Leben in Deutschland“ und zum Einbürgerungstest (PDF)
- Grundgesetz Art. 20 (gesetze-im-internet.de)
- Grundgesetz Art. 38 (gesetze-im-internet.de)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.