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Wahlen in Deutschland: Erststimme, Zweitstimme und 5-Prozent-Hürde
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Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag wird normalerweise alle 4 Jahre gewählt. Wählen dürfen deutsche Staatsangehörige ab 18 Jahren.
- Erststimme = eine Person aus deinem Wahlkreis, Zweitstimme = eine Partei. Die Zweitstimme entscheidet, wie viele Sitze eine Partei bekommt.
- Eine Partei braucht mindestens 5 % der Zweitstimmen oder drei gewonnene Wahlkreise. Seit 2025 hat der Bundestag fest 630 Sitze.
- Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim (Art. 38 GG). Wählen ist ein Recht, keine Pflicht.
- Europawahl ab 16; bei Landtags- und Kommunalwahlen hängt das Wahlalter vom Bundesland ab.
Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen: Mit der Erststimme wählst du eine Person aus deinem Wahlkreis, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Zweitstimme ist die wichtigere, denn sie entscheidet, wie viele der 630 Sitze im Bundestag eine Partei bekommt. In den Bundestag kommen nur Parteien, die mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Wahlkreise gewinnen. Wählen dürfen alle deutschen Staatsangehörigen ab 18 Jahren, normalerweise alle vier Jahre.
Die fünf Wahlgrundsätze
Artikel 38 des Grundgesetzes bestimmt, dass die Abgeordneten des Bundestages „in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl“ gewählt werden. Im Test kommen vor allem „frei“, „gleich“ und „geheim“ vor.
| Grundsatz | Bedeutung |
|---|---|
| allgemein | Alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 18 dürfen wählen – unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Religion oder Bildung. |
| unmittelbar | Du wählst die Abgeordneten direkt, ohne Wahlleute dazwischen. |
| frei | Niemand darf dich beeinflussen oder zu einer Stimmabgabe zwingen, und du darfst durch deine Wahl keine Nachteile haben. Du entscheidest auch selbst, ob du wählst. |
| gleich | Jede Stimme zählt gleich viel. |
| geheim | Niemand darf sehen oder kontrollieren, wie du wählst. Du kreuzt allein in der Wahlkabine an. |
Wählen ist in Deutschland ein Recht, keine Pflicht (Frage 5 erklärt, was „frei“ genau heißt). Den Wortlaut findest du in Art. 38 GG. Für eine andere Person abzustimmen ist verboten – auch der Ehemann darf nicht für seine Frau mitwählen. Nur wer etwa wegen einer Behinderung Hilfe braucht, darf eine Hilfsperson mitnehmen.
Erststimme und Zweitstimme
Auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl gibt es zwei Spalten:
| Merkmal | Erststimme (linke Spalte) | Zweitstimme (rechte Spalte) |
|---|---|---|
| Du wählst | eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus deinem Wahlkreis | die Landesliste einer Partei |
| Wer gewinnt? | wer im Wahlkreis die meisten Stimmen hat (Mehrheitswahl) | jede Partei bekommt Sitze im Verhältnis ihrer Stimmen (Verhältniswahl) |
| Was entscheidet sie? | welche Personen einziehen | wie viele Sitze eine Partei bekommt |
Deshalb nennt man das deutsche Wahlsystem eine Verbindung aus Mehrheits- und Verhältniswahl (Frage 120). Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Parlament (Frage 93). Du darfst deine beiden Stimmen auch verschiedenen Parteien geben (Stimmensplitting).
Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Seit der Wahlrechtsreform von 2023, die bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zum ersten Mal galt, hat der Bundestag fest 630 Sitze – Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es nicht mehr. Die Folge: Wer seinen Wahlkreis gewinnt, bekommt den Sitz nur, wenn die Zweitstimmen seiner Partei dafür reichen (Zweitstimmendeckung). Das macht die Zweitstimme noch wichtiger.
Die 5-Prozent-Hürde und die Grundmandatsklausel
Eine Partei bekommt nur Sitze im Bundestag, wenn sie bundesweit mindestens 5 Prozent der Zweitstimmen erreicht (Frage 117). Diese 5-Prozent-Hürde gibt es, weil viele kleine Parteien die Regierungsbildung erschweren – eine Lehre aus der Weimarer Republik. Auch bei Landtagswahlen gibt es eine 5-Prozent-Hürde.
Für die Bundestagswahl gibt es zwei Ausnahmen:
- Grundmandatsklausel: Gewinnt eine Partei mindestens drei Wahlkreise, bekommt sie Sitze nach ihrem Zweitstimmenanteil, auch wenn sie unter 5 Prozent liegt. Die Reform von 2023 wollte diese Regel streichen. Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2024 entschieden, dass sie bis zu einer Neuregelung weiter gilt.
- Nationale Minderheiten: Parteien nationaler Minderheiten, zum Beispiel der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) der dänischen Minderheit, sind von der 5-Prozent-Hürde befreit.
Wer darf wählen – und wer gewählt werden?
Bei der Bundestagswahl dürfen alle deutschen Staatsangehörigen wählen, die mindestens 18 Jahre alt sind. Wählen dürfen heißt aktives Wahlrecht, gewählt werden können heißt passives Wahlrecht – für den Bundestag ebenfalls ab 18.
Ohne deutsche Staatsangehörigkeit gilt:
- EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland wohnen, dürfen bei Kommunalwahlen und – nach Eintragung ins Wählerverzeichnis – bei der Europawahl in Deutschland wählen, aber nicht bei Bundestags- und Landtagswahlen.
- Menschen aus Nicht-EU-Staaten haben in Deutschland kein Wahlrecht, auch nicht bei Kommunalwahlen. Viele Städte haben aber einen Integrations- oder Ausländerbeirat, den sie wählen können.
Mit der Einbürgerung bekommst du das volle Wahlrecht. Was du danach sonst noch erledigen musst, steht im Ratgeber Eingebürgert – und jetzt?
Welche Wahlen gibt es?
| Wahl | Was wird gewählt? | Wie oft? | Wahlalter |
|---|---|---|---|
| Bundestagswahl | Bundestag, das Parlament für ganz Deutschland | alle 4 Jahre | 18 |
| Landtagswahl | Landesparlament (Landtag; in Berlin Abgeordnetenhaus, in Bremen und Hamburg Bürgerschaft) | alle 5 Jahre, in Bremen alle 4 | 18, in einigen Ländern 16 |
| Kommunalwahl | Gemeinde- oder Stadtrat, Kreistag, oft auch Bürgermeister/in | je nach Bundesland | 16 oder 18, je nach Bundesland |
| Europawahl | Abgeordnete des Europäischen Parlaments | alle 5 Jahre | 16 (seit 2024) |
Die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten wählt nicht das Volk, sondern die Bundesversammlung; die Kanzlerin oder den Kanzler wählt der Bundestag. Mehr dazu im Ratgeber zum politischen System Deutschlands.
Bei Landtagswahlen darf man zum Beispiel in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein schon mit 16 wählen. Nach dem Wahlalter bei Kommunalwahlen fragt der Test in 15 Bundesländern – nur in Bremen geht die Frage um die Wahl zur Bürgerschaft, also die Landtagswahl (ab 16):
- Ab 16: Baden-Württemberg, Berlin (Bezirksverordnetenversammlungen), Brandenburg, Bremen, Hamburg (Bezirksversammlungen), Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.
- Ab 18: Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen.
Bei Kommunalwahlen hast du in vielen Ländern mehrere Stimmen: Du kannst sie bei einer Person häufen (kumulieren) oder auf Kandidierende verschiedener Listen verteilen (panaschieren). Aus welchem Bundesland deine drei Landesfragen im Test stammen, hängt von deinem Wohnort ab: Stell dein Bundesland in der App ein und übe seine zehn Fragen. Einen Überblick über alle Länder gibt der Ratgeber Die 16 Bundesländer und ihre Hauptstädte.
So läuft die Wahl ab
- Wahlbenachrichtigung: Einige Wochen vor der Wahl schickt dir deine Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung (Frage 126). Darauf steht dein Wahllokal. Ins Wählerverzeichnis wirst du automatisch eingetragen, wenn du in Deutschland gemeldet bist.
- Briefwahl (wenn du willst): Du kannst per Briefwahl wählen, ohne einen Grund zu nennen. Den Antrag stellst du bei deiner Gemeinde, oft online oder mit dem Formular auf der Wahlbenachrichtigung. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr ankommen.
- Wahltag: Gewählt wird an einem Sonntag, bei der Bundestagswahl von 8 bis 18 Uhr. Nimm deinen Personalausweis oder Reisepass und am besten die Wahlbenachrichtigung mit.
- Wahlkabine: Du kreuzt allein an, faltest den Stimmzettel und wirfst ihn in die Wahlurne.
- Auszählung: Nach 18 Uhr zählen ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer die Stimmen öffentlich aus. Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger müssen dieses Ehrenamt übernehmen, wenn sie dazu aufgefordert werden (Frage 282); ablehnen kann man nur aus wichtigen Gründen.
Nach der Wahl: Parteien, Fraktionen, Koalitionen
- Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit (Art. 21 GG). Es gibt mehrere, damit die unterschiedlichen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger vertreten sind.
- Fraktion: der Zusammenschluss der Abgeordneten einer Partei im Parlament. CDU und CSU bilden im Bundestag eine gemeinsame Fraktion.
- Koalition: Hat keine Partei allein die Mehrheit, arbeiten mehrere Parteien zusammen und bilden eine Regierung. Eine „Ampelkoalition“ ist zum Beispiel eine Regierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – nach den Parteifarben Rot, Gelb und Grün.
- Opposition: alle Abgeordneten, die nicht zu den Regierungsparteien gehören. Sie kontrolliert die Regierung.
Die Partei mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl – regieren kann aber nur, wer im Bundestag eine Mehrheit hinter sich hat, meistens in einer Koalition. Wechseln Abgeordnete die Fraktion, kann eine Regierung ihre Mehrheit verlieren. Diese Parteinamen solltest du kennen: CDU (Christlich Demokratische Union), CSU (Christlich-Soziale Union, nur in Bayern), SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) und FDP (Freie Demokratische Partei). Nach der Bundestagswahl 2025 sind CDU/CSU und AfD die beiden größten Fraktionen (Frage 73).
Häufige Fragen
Welche Stimme ist wichtiger, die Erststimme oder die Zweitstimme?
Die Zweitstimme. Sie entscheidet über die Verteilung der Sitze. Seit 2025 bekommt sogar eine Wahlkreissiegerin oder ein Wahlkreissieger den Sitz nur, wenn die Zweitstimmen der eigenen Partei dafür reichen.
Wie viele Abgeordnete hat der Bundestag?
Seit der Bundestagswahl 2025 genau 630. Früher konnte die Zahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate stark wachsen – nach der Wahl 2021 waren es 736 Abgeordnete.
Ab wann darf ich nach der Einbürgerung wählen?
Sobald dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wurde, bist du Deutsche oder Deutscher und darfst wählen, wenn du die übrigen Voraussetzungen erfüllst, etwa das Mindestalter. Liegt die Einbürgerung kurz vor einer Wahl, frag bei deiner Gemeinde nach, ob du schon im Wählerverzeichnis stehst.
Kann eine Bundestagswahl auch früher als nach vier Jahren stattfinden?
Ja, wenn der Bundestag vorzeitig aufgelöst wird. Das ist nur in Ausnahmefällen möglich – zuletzt 2025, als die Wahl auf den 23. Februar vorgezogen wurde.
Quellen
- Grundgesetz Art. 38 – Wahlrechtsgrundsätze (gesetze-im-internet.de)
- Bundeswahlgesetz § 1 – 630 Sitze, Erst- und Zweitstimme (gesetze-im-internet.de)
- Bundeswahlgesetz § 4 – 5-Prozent-Hürde und Maßgabe des BVerfG vom 30.7.2024 (gesetze-im-internet.de)
- Die Bundeswahlleiterin
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.