Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Wie lange dauert die Einbürgerung? Bearbeitungszeit und Tipps
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine offizielle bundesweite Bearbeitungszeit gibt es nicht – rechne mit vielen Monaten, in Großstädten oft mit mehr als einem Jahr.
- München nennt offiziell „18 Monate und länger“; allein die Sicherheitsabfragen dauern dort 4 bis 6 Monate.
- Laut Mediendienst Integration (Juni 2026) dauert es in fast allen Großstädten über ein Jahr, in der Hälfte über zwei Jahre.
- Am meisten Zeit sparst du mit B1 und Einbürgerungstest vor dem Antrag und einem vollständigen Antrag.
- Eine Untätigkeitsklage ist nach § 75 VwGO frühestens drei Monate nach dem Antrag möglich – und nur, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht entschieden hat. Lass dich vorher beraten.
Eine offizielle bundesweite Bearbeitungszeit für die Einbürgerung gibt es nicht. Rechne mit vielen Monaten, in Großstädten oft mit mehr als einem Jahr: München nennt offiziell „18 Monate und länger“, und laut einer Umfrage des Mediendienstes Integration vom Juni 2026 dauert es in fast allen großen Städten über ein Jahr, in der Hälfte sogar über zwei Jahre. Wie lange es bei dir dauert, hängt vor allem von deiner Behörde ab – und davon, wie vollständig dein Antrag ist.
Was über die Bearbeitungszeit bekannt ist
| Quelle | Angabe |
|---|---|
| Einbürgerungsbehörde München | 18 Monate und länger, davon allein 4 bis 6 Monate für Sicherheitsabfragen |
| Mediendienst Integration, Juni 2026 | in fast allen befragten Großstädten über 1 Jahr, in der Hälfte über 2 Jahre |
| Mediendienst Integration, Juni 2026 | in einigen Städten zusätzlich bis zu zwei Jahre Wartezeit schon auf einen Termin zur Antragstellung |
| BAMF, Einbürgerungstest | Ergebnis normal nach 6 bis 8 Wochen, Ende September 2026 eher nach 11 bis 12 Wochen |
Dazu kommen große Rückstände. Im Mai 2026 lagen beim Regierungspräsidium Darmstadt (zuständig unter anderem für Frankfurt und Wiesbaden) rund 66.000 offene Anträge, in München rund 40.200 und in Hamburg rund 32.000. Die ausführlichen Zahlen stehen beim Mediendienst Integration.
Warum es so lange dauert
- Rekordnachfrage: 2024 wurden 291.955 Menschen eingebürgert, 2025 sogar 333.343 – so viele wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2000. Seit dem 27. Juni 2024 reichen fünf statt acht Jahre Aufenthalt, deshalb haben mehr Menschen Anspruch.
- Sicherheitsabfragen: Die Behörde fragt beim Bundeszentralregister und bei den Sicherheitsbehörden nach.
- Echtheitsprüfung: Sprachzertifikate und Urkunden werden auf Echtheit geprüft.
- Persönliche Gespräche: Nach einem Rundschreiben des Bundesinnenministeriums vom 18. August 2025 sollen die Behörden in der Regel einen persönlichen Termin mit dir machen.
- Nachforderungen: Jede fehlende Unterlage schiebt deinen Antrag nach hinten.
- Ungeklärte Identität: Muss die Behörde erst klären, wer du bist – etwa weil dir ein gültiger Pass fehlt –, dauert es in der Regel deutlich länger.
- Laufende Ermittlungen: Wird gegen dich ermittelt, setzt die Behörde die Entscheidung bis zum Abschluss des Verfahrens aus.
Die gute Nachricht: Die allermeisten Verfahren enden positiv. Von den 2025 abgeschlossenen Verfahren endeten laut Statistischem Bundesamt rund 90 Prozent mit einer Einbürgerung; abgelehnt wurden nur etwa 3 Prozent.
Die Phasen und was sie aufhält
| Phase | Was passiert | Was Zeit kostet |
|---|---|---|
| Vorbereitung | B1-Prüfung, Einbürgerungstest, Unterlagen | Testergebnis, Urkunden aus dem Ausland |
| Antragstellung | Online-Antrag oder Termin | in manchen Städten Wartezeit auf einen Termin |
| Prüfung | Unterlagen, Echtheit, Nachforderungen | unvollständige Anträge |
| Sicherheitsabfragen | Bundeszentralregister, Sicherheitsbehörden | in München 4 bis 6 Monate |
| Persönliches Gespräch | Bekenntnis, Deutschkenntnisse | Terminvergabe |
| Aushändigung | feierliches Bekenntnis, Urkunde | Termin der Einbürgerungsfeier |
Auch der Test hat gerade Wartezeit: Ende September 2026 wertete das BAMF Tests aus, die Anfang Juli geschrieben worden waren. Die erste Phase hast du trotzdem selbst in der Hand – je früher du Prüfung und Test machst, desto weniger fallen diese Wochen ins Gewicht. Alles danach liegt bei der Behörde – du kannst es aber mit einem sauberen Antrag leichter machen.
So verkürzt du die Wartezeit
- B1 und Einbürgerungstest vorher erledigen: Das Testergebnis braucht derzeit rund elf bis zwölf Wochen. Melde dich früh an – siehe Einbürgerungstest anmelden und wann das Zertifikat kommt.
- Vollständig einreichen: Geh die Checkliste der Unterlagen durch, bevor du den Antrag abschickst.
- Online beantragen, wo es möglich ist: Meist bekommst du direkt eine Eingangsbestätigung, und nichts geht auf dem Postweg verloren.
- Schnell antworten: Reagiere zügig auf Nachfragen der Behörde.
- Dokumente gültig halten: Der Antrag verlängert weder Pass noch Aufenthaltstitel.
- Änderungen sofort melden: etwa Umzug, Jobwechsel, Heirat oder Geburt eines Kindes.
- Nach angemessener Zeit nachfragen: schriftlich und mit Aktenzeichen. Manche Behörden beantworten Sachstandsanfragen wegen der vielen Anträge derzeit nicht: Berlin bittet ausdrücklich darum, davon abzusehen, und München beantwortet sie während der Bearbeitungszeit nicht.
Eine bevorzugte Bearbeitung gibt es nur ausnahmsweise. München nennt als Beispiele nachgewiesene Staatenlosigkeit oder eine anstehende Verbeamtung; ablaufende Ausweise oder Aufenthaltstitel, geplante Reisen oder ein Immobilienkauf reichen dort grundsätzlich nicht.
Eine Abkürzung über die frühere „Turbo-Einbürgerung“ gibt es seit dem 30. Oktober 2025 nicht mehr – mehr dazu unter Einbürgerung nach 3 Jahren. Die Wartezeit auf den Test kannst du gut nutzen: Ein Lernplan führt dich Schritt für Schritt durch alle Fragen für dein Bundesland.
Untätigkeitsklage: wenn gar nichts passiert
Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist, kannst du beim Verwaltungsgericht eine Untätigkeitsklage erheben. Nach § 75 VwGO geht das frühestens drei Monate nach dem Antrag. Diese drei Monate sind aber nur eine Mindestfrist: Ob die Wartezeit in deinem Fall schon unangemessen lang ist, entscheidet das Gericht im Einzelfall. Hat die Behörde einen zureichenden Grund für die Verzögerung, setzt das Gericht das Verfahren aus und gibt ihr eine Frist. Eine Klage kann außerdem Gerichts- und Anwaltskosten verursachen – lass dich deshalb vorher beraten.
Vom positiven Bescheid zur Urkunde
Ist alles geprüft, brauchst du noch einen Termin für die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde – seit 2024 soll das bei einer öffentlichen Einbürgerungsfeier passieren. Erst in diesem Moment wirst du deutsch; bis dahin gilt dein bisheriger Aufenthaltsstatus. Wie der gesamte Ablauf aussieht, zeigt Einbürgerung beantragen: Der Ablauf, und was danach kommt, steht unter Eingebürgert – und jetzt?
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Einbürgerung in Berlin?
Eine konkrete Bearbeitungszeit nennt Berlin nicht. Das Landesamt für Einwanderung (LEA), bei dem Anträge nur online eingehen, hat Anfang 2024 rund 40.000 offene Verfahren aus den Bezirken übernommen und weist selbst auf längere Bearbeitungszeiten hin. Für fast alle großen Städte ergab die Umfrage des Mediendienstes Integration vom Juni 2026 mehr als ein Jahr.
Ab wann kann ich eine Untätigkeitsklage erheben?
Nach § 75 VwGO frühestens drei Monate nach dem Antrag – und nur, wenn die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden hat. Was angemessen ist, beurteilt das Gericht im Einzelfall; lass dich vorher beraten.
Wie lange ist das Zertifikat vom Einbürgerungstest gültig?
Es bleibt gültig, wenn du in ein anderes Bundesland ziehst, und die offiziellen Regeln nennen keine Frist, nach der es verfällt. Du kannst den Test also früh machen – das spart später Zeit.
Was passiert, wenn mein Aufenthaltstitel während des Verfahrens abläuft?
Der Einbürgerungsantrag verlängert ihn nicht. Beantrage die Verlängerung rechtzeitig bei der Ausländerbehörde, denn bei der Einbürgerung brauchst du einen gültigen, passenden Aufenthaltsstatus.
Wie viele Einbürgerungsanträge werden abgelehnt?
Wenige: Von den Verfahren, die 2025 abgeschlossen wurden, endeten laut Statistischem Bundesamt nur etwa 3 Prozent mit einer Ablehnung. Rund 90 Prozent endeten mit einer Einbürgerung, 5 Prozent wurden zurückgezogen, der Rest endete anders, etwa durch Wegzug.
Quellen
- Landeshauptstadt München: Einbürgerungsbehörde
- Mediendienst Integration: Unbearbeitete Einbürgerungsanträge
- Destatis: Einbürgerungsstatistiken
- VwGO § 75 (gesetze-im-internet.de)
- Service Berlin: Einbürgerung beantragen
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.