Einbürgerung: Voraussetzungen & Antrag
Einbürgerung für EU-Bürger: Was anders ist – und was nicht
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Das Wichtigste in Kürze
- Für EU-Bürger gelten dieselben Kernvoraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt, Deutsch B1, Einbürgerungstest, gesicherter Lebensunterhalt und das Bekenntnis zum Grundgesetz.
- Anders ist: Du brauchst keinen Aufenthaltstitel – dein Freizügigkeitsrecht zählt als Aufenthaltsstatus.
- Deine bisherige Staatsangehörigkeit durftest du als EU-Bürger schon vor 2024 meist behalten; seit dem 27. Juni 2024 gilt das für alle.
- Der größte Gewinn: das Wahlrecht bei Bundestags- und Landtagswahlen. Kommunal- und Europawahlen stehen dir schon jetzt offen.
- Die Einbürgerung kostet 255 Euro, der Test 25 Euro pro Versuch.
Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger wirst du nach denselben Regeln eingebürgert wie alle anderen: mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, Deutsch auf B1, ein bestandener Einbürgerungstest, ein gesicherter Lebensunterhalt und das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Anders ist vor allem zweierlei: Du brauchst keinen Aufenthaltstitel, weil dein Freizügigkeitsrecht zählt. Und deine bisherige Staatsangehörigkeit durftest du schon vor der Reform 2024 in der Regel behalten. Was du gewinnst, sind vor allem das volle Wahlrecht und ein Aufenthaltsrecht, das nicht mehr vom EU-Recht abhängt.
Was für EU-Bürger genauso gilt
Viele EU-Bürger gehen davon aus, dass sie Test und Sprachprüfung nicht brauchen. Das stimmt nicht. Für dich gelten die normalen Voraussetzungen nach § 10 StAG:
- 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt. Die kürzere Einbürgerung nach 3 Jahren wurde zum 30. Oktober 2025 abgeschafft.
- Deutsch auf B1, zum Beispiel mit einem Goethe-, telc- oder ÖSD-Zertifikat oder dem Deutsch-Test für Zuwanderer. Auch ein abgeschlossenes deutschsprachiges Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in Deutschland zählt – ein englischsprachiger Studiengang nicht automatisch.
- Einbürgerungstest: 33 Fragen, mindestens 17 richtig.
- Lebensunterhalt: grundsätzlich ohne Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) oder Sozialhilfe gesichert.
- Keine relevanten Vorstrafen – auch Verurteilungen im Ausland zählen.
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands.
Die Details findest du in unserem Überblick Voraussetzungen der Einbürgerung. Wenn du im Alltag viel Englisch sprichst, plane die Sprachprüfung früh ein – welche Nachweise zählen, steht in Deutschkenntnisse für die Einbürgerung.
Was für EU-Bürger anders ist
Kein Aufenthaltstitel nötig. Andere Antragsteller brauchen zum Beispiel eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU. Als EU-Bürger zählt dein Freizügigkeitsrecht als ausreichender Aufenthaltsstatus. Für Schweizer gilt das mit der Aufenthaltserlaubnis nach dem Freizügigkeitsabkommen entsprechend. Eine Niederlassungserlaubnis brauchst du also nicht – mehr dazu im Vergleich Niederlassungserlaubnis oder Einbürgerung.
Aufenthaltszeiten nachweisen. Weil du keinen Aufenthaltstitel hast, belegst du deine 5 Jahre in der Regel mit Meldebescheinigungen. Manche Behörden wollen zusätzlich Nachweise über Arbeit oder Einkommen aus dieser Zeit. Bewahre alte Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen deshalb auf.
Doppelte Staatsangehörigkeit war schon vorher möglich. Bis zum 27. Juni 2024 musste man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit grundsätzlich aufgeben. Für Staatsangehörige anderer EU-Staaten und der Schweiz galt das schon damals in der Regel nicht. Seit der Reform ist Mehrstaatigkeit für alle erlaubt. Ob du deine Staatsangehörigkeit behältst, entscheidet aber dein Herkunftsland – frag im Zweifel bei dessen Botschaft nach. Mehr in Doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland.
Rechte im Vergleich: EU-Bürger und Deutsche
| Recht | EU-Bürger in Deutschland | Deutsche Staatsangehörige |
|---|---|---|
| In Deutschland leben und arbeiten | ja, über die EU-Freizügigkeit | ja, ohne Bedingungen |
| Kommunalwahlen | ja | ja |
| Europawahl in Deutschland | ja | ja |
| Bundestags- und Landtagswahlen | nein | ja |
| Für den Bundestag kandidieren | nein | ja |
| Aufenthaltsrecht | hängt am EU-Recht | kein Aufenthaltstitel nötig, keine Ausweisung |
| Stellen im Staatsdienst | grundsätzlich offen, einzelne Ausnahmen | offen |
Warum sich die Einbürgerung trotzdem lohnt
Mitbestimmen, wo die großen Entscheidungen fallen
Bei Kommunalwahlen und bei der Europawahl darfst du als EU-Bürger in Deutschland schon wählen – bei der Europawahl sogar ab 16. Bei Bundestags- und Landtagswahlen aber nicht – und dort wird über Steuern, Rente, Schule und Einwanderung entschieden. Genau das fragt auch der Einbürgerungstest: Bei der Bundestagswahl darf wählen, wer deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger und mindestens 18 Jahre alt ist (Frage 108). Wie die Wahlen funktionieren, erklärt Wahlen in Deutschland.
Sicherheit, falls sich die EU verändert
Dein Aufenthaltsrecht als EU-Bürger hängt daran, dass dein Land in der EU bleibt. Der Brexit hat gezeigt, dass das keine Theorie ist: Britische Staatsangehörige haben 2020 ihre Rechte als EU-Bürger verloren. Wer schon in Deutschland lebte, blieb zwar durch das Austrittsabkommen geschützt, brauchte aber ein neues Aufenthaltsdokument. Wer vorher schon deutsch geworden war, musste sich um nichts davon kümmern. Als Deutsche oder Deutscher brauchst du keinen Aufenthaltstitel und kannst nicht ausgewiesen werden – und du bist automatisch auch EU-Bürger.
Beruf und Staatsdienst
EU-Bürger können in Deutschland grundsätzlich auch verbeamtet werden. Einzelne Stellen im Staatsdienst können aber wegen ihrer Aufgaben Deutschen vorbehalten sein. Mit dem deutschen Pass fällt diese Grenze weg.
Kinder
Kinder, die nach deiner Einbürgerung geboren werden, sind von Geburt an deutsch. Auch ohne Einbürgerung sind in Deutschland geborene Kinder oft schon deutsch: wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig hier lebt – das Freizügigkeitsrecht zählt dabei als unbefristetes Aufenthaltsrecht. Mehr dazu in Kinder und Einbürgerung.
So gehst du vor
- Prüfe, ob du 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland lebst, und besorg dir Meldebescheinigungen für diese Zeit.
- Klär mit der Botschaft deines Herkunftslandes, ob du deine Staatsangehörigkeit behältst.
- Mach die B1-Prüfung, falls du noch keinen gültigen Nachweis hast.
- Melde dich zum Einbürgerungstest an und übe vorher die Fragen, zum Beispiel mit einer Probeprüfung.
- Stell den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde deines Wohnorts und zahl die Gebühr von 255 Euro. Alle Kosten: Was kostet die Einbürgerung?
Nach der Einbürgerung
Deutsch bist du ab dem Moment, in dem dir die Einbürgerungsurkunde ausgehändigt wird. Danach brauchst du ab 16 Jahren einen gültigen deutschen Personalausweis oder Reisepass. Der Personalausweis kostet ab 24 Jahren 46 Euro, der Reisepass 70 Euro. Ab dann darfst du auch bei Bundestags- und Landtagswahlen abstimmen. Was sonst zu tun ist, steht in Eingebürgert – und jetzt?.
Häufige Fragen
Muss ich als EU-Bürger den Einbürgerungstest machen?
Ja. Für EU-Bürger gibt es keine eigene Ausnahme. Befreit bist du nur aus den allgemeinen Gründen, etwa mit einem deutschen Schulabschluss oder einem deutschen Studium in Jura, Politik-, Sozial- oder Verwaltungswissenschaften.
Wie lange muss ich als EU-Bürger in Deutschland leben, um mich einbürgern zu lassen?
In der Regel 5 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt. Bist du mit einer oder einem Deutschen verheiratet, reichen 3 Jahre Aufenthalt bei 2 Jahren Ehe – siehe Einbürgerung als Ehepartner.
Dürfen EU-Bürger in Deutschland wählen?
Ja, bei Kommunalwahlen und bei der Europawahl. Bei Bundestags- und Landtagswahlen dürfen nur Deutsche wählen.
Brauche ich als EU-Bürger eine Niederlassungserlaubnis für die Einbürgerung?
Nein. Dein Freizügigkeitsrecht zählt als Aufenthaltsstatus. Deine Aufenthaltszeiten weist du in der Regel mit Meldebescheinigungen nach.
Verliere ich meine alte Staatsangehörigkeit, wenn ich Deutscher werde?
Deutschland verlangt das nicht. Ob du sie behältst, regelt aber das Recht deines Herkunftslandes – frag vor dem Antrag bei der Botschaft nach.
Quellen
- StAG § 10 (gesetze-im-internet.de)
- BMI: Einbürgerung
- BMI: Staatsangehörigkeitsrecht
- BMI: Anwendungshinweise zum Staatsangehörigkeitsgesetz (AH-StAG 2025)
Wir stützen uns auf amtliche Quellen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Gesetze und die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.
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Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Gesetze und Verwaltungspraxis können sich ändern; verbindlich ist die Auskunft deiner Einbürgerungsbehörde.